FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Artikel / Jahrgang 2001

 

Das Kindeswohl auf dem Altar des Elternrechts

Erfahrungen mit dem staatlichen Schutz für vernachlässigte und mißhandelte Kinder

von Kurt Eberhard, Irina Eberhard und Christoph Malter (Jan. 01)

 

Im Mai 1994 wurden das 6 Monate alte Baby Lydia verhungert und ihr 14 Monate älterer Bruder völlig verwahrlost in der Wohnung ihrer Mutter in Osnabrück aufgefunden. Das Jugendamt war auf die Vernachlässigung der Kinder wiederholt aufmerksam gemacht worden. Im März wurde Lydia wegen einer schweren Windeldermitis ins Krankenhaus eingeliefert. Der behandelnde Arzt wies das Jugendamt darauf hin, daß täglich mindestens eine zweistündige fachkundige Pflege und Betreuung des Babys erfolgen müsse. Das Jugendamt setzte daraufhin eine Familienhelferin ein, die der Mutter helfen sollte, ihren Haushalt besser zu organisieren. Nicht zu ihren Aufgaben gehörte die Körperpflege und tägliche Kontrolle der Kinder. Zwischen der Sozialarbeiterin und den Kindern gab es nun keine Kontakte mehr. Nach dem Tod des Kindes erklärte das Jugendamt, daß es keine Hinweise auf Gefahr gegeben habe. Wenn irgend möglich, versuche die Jugendhilfe, die Trennung von Mutter und Kind zu vermeiden. (Ausführliche Darstellung und Analyse bei: Mörsberger u. Restemeier, 1997)

Im März 1996 starb die 2 ½-jährige Jennifer nach schweren Mißhandlungen durch ihre Mutter und deren Partner. Bei der geistig zurückgebliebenen Mutter fiel bereits in der Geburtsklinik auf, daß sie mit der Versorgung des Kindes völlig überfordert war. Es wurde daraufhin das Jugendamt Lüneburg eingeschaltet, das ihr eine Kinderpflegerin zur Seite stellte. Da sie in Abwesenheit der Pflegerin das Kind heftig mißhandelte, wurde eine stationäre Behandlung notwendig. Nach weiteren Mißhandlungen erfolgte eine Unterbringung in einer Pflegestelle. Inzwischen wurde ein Heimplatz in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stuttgart gesucht, in der eine dauerhafte Betreuung rund um die Uhr gewährleistet war. Nach zwei Jahren verließ die Mutter mit Jennifer das Heim, um mit ihrem Partner zusammenzuleben. Dieser und die Mutter mißhandelten das Kind und versuchten, es mit Gewaltanwendung zur Ruhe zu bringen. Jennifer starb an den Folgen dieser Mißhandlungen. (vgl. Spiegel Nr. 39/1999)

Im Juni 1999 verdursteten der zweijährige Tobias und der dreijährige Kevin in der Wohnung ihrer Mutter, die seit zwei Wochen bei ihrem Freund lebte. Schon in der Vergangenheit war das Jugendamt in Frankfurt a.O. mehrfach von Nachbarn auf die allein gelassenen und schreienden Kinder aufmerksam gemacht worden. Das Jugendamt bot Hilfe an, die aber von der Mutter abgelehnt wurde. Das Jugendamt erklärte, bei Besuchen habe man die Kinder in „versorgtem Zustand“ gefunden und deshalb „keinen Handlungsbedarf“ gesehen. (vgl. Tagesspiegel v. 9. 5. 2000)

Im Juli 2000 wurde der zweijährige Domenic verhungert und verdurstet in der Wohnung seiner Mutter in Leipzig aufgefunden, als jene zwecks Zwangsräumung aufgebrochen wurde. Die Mutter hatte die Wohnung zwei Wochen vorher verlassen. Im Juni 1999 hatte das Jugendamt den Eltern Erziehungshilfen angeboten, die jedoch abgelehnt wurden. Im Januar informierte eine Tante das Jugendamt, daß der Junge häufig weine und allein gelassen werde. Der zuständige Sozialarbeiter schrieb die Mutter an und forderte Auskunft. Bei dem Versuch eines Hausbesuches wurde er nicht eingelassen. Ein Nachbar informierte ebenfalls das Jugendamt, worauf zwei andere Mitarbeiter des Jugendamtes die Mutter besuchten und Hilfe anboten. Die Wohnung habe nicht verwahrlost und der Junge wohlauf gewirkt. Im April informierte eine Freundin der Mutter das Jugendamt, daß die Mutter Drogen konsumiere. Die Schreiben der inzwischen zuständigen Sozialarbeiterin blieben unbeantwortet. Das Jugendamt erklärte nach dem Tod des Kindes, die Strukturen der Ämter seien im Fall Domenic „nicht sonderlich hilfreich“ gewesen. (vgl. Spiegel, Nr. 36/2000)


Meldungen solcher Art haben zugenommen. Das Gemeinsame dieser Vorfälle liegt darin, daß Kinder schwersten Vernachlässigungen und Mißhandlungen ausgesetzt waren und der Staat seiner Aufgabe, diese Kinder zu schützen, nicht gerecht geworden ist. Es scheint sich hier nicht um einen Trend in der Berichterstattung zu handeln, sondern um einen Trend in der Sache. Die Berichterstattung ist eher zurückhaltender geworden. Straßenkinder wie Christiane F. haben heute viel geringere Publizitätschancen als in den siebziger Jahren.

Unsere Erfahrungen im Intensivpädagogischen Programm, einem Pflegekinderprojekt für psychisch traumatisierte Kinder, weisen in dieselbe Richtung: auch wir können berichten, daß fast alle unsere Kinder jahrelang vernachlässigt und mißhandelt wurden, ohne daß helfend eingegriffen wurde, oder es wurde eingegriffen, aber ohne Erfolg. Ferner mußten wir feststellen, daß im Laufe unserer zwanzigjährigen Arbeit die Anzahl der Kinder zunahm, die viel zu spät herausgenommen wurden. Gleichzeitig stieg der Druck auf die Pflegeeltern, möglichst früh Kontakte mit den leiblichen Eltern zu arrangieren und möglichst früh auf Rückgabe des Kindes hinzuarbeiten. Unsystematische Umfragen in anderen Bundesländern lieferten ebenfalls das gleiche Bild: fast alle Kinder hätten nach dem Eindruck ihrer Pflegeeltern viel früher aus den Herkunftsfamilien befreit werden müssen. Das Versagen der leiblichen Eltern sowie ihre Beratungs- und Therapieresistenz waren meist schon lange unübersehbar.

Unter der Überschrift „Die innere Armut - Kinder verwahrlosen, oft schauen die Behörden zu“ kommentiert Susanne Gaschke (Die Zeit, 5. Okt. 00):
„Deshalb leistet sich die Gesellschaft eine sozialarbeiterische Praxis, die vor allem die feineren Gefühle ihrer Mittelschicht schonen soll. Der um sich greifenden Verwahrlosung in einem Teil des subproletarischen Milieus wird diese Praxis immer weniger gerecht. Das hehre Ziel, Kinder so lange wie möglich in ihren Familien zu lassen, kehrt sich gegen die Kinder ... Was im Habitus der Sozialpädagoginnen auffällig fehlt, ist ein gewisser Furor im Namen dieser Kinder.“

Jeder Monat, ja jeder Tag der Vernachlässigung, der Mißhandlung und des Mißbrauchs ist nicht nur eine Verlängerung einer deprimierenden Leidensgeschichte, sondern hat substantielle psychische und physische Folgen. Von interessierter Seite, insbesondere von denen, die ambulante Dienstleistungen anbieten, wird immer wieder behauptet, es gäbe dazu noch keine aussagekräftige Forschung. Einer, der die fast unübersehbare Fülle der einschlägigen Untersuchungen durchgearbeitet und in bewundernswerter Klarheit dargestellt hat, ist Martin Dornes. Eine seiner präzisen Bilanzen lautet:
„Es kann mittlerweile als einer der empirisch am besten gesicherten Befunde der Entwicklungspsychologie gelten, daß mißhandelte Kinder ein gestörteres, insbesondere aggressiveres Verhalten im Umgang mit Gleichaltrigen zeigen als nicht mißhandelte. ...  Die älteren mihandelten Kinder waren, ebenso wie die jüngeren, bei ihren Kameraden unbeliebter, sehr viel aggressiver und wurden von den Lehrern als am schwersten gestört eingeschätzt. Im Unterschied zu mißhandelten Kindern sind vernachlässigte weniger aggressiv als vielmehr passiv und zurückgezogen. Die sozialen Beziehungen beider Gruppen zu Gleichaltrigen sind dadurch außerordentlich beeinträchtigt. Mißhandelte und vernachlässigte Kinder ... weisen erhebliche Defizite in praktisch allen Entwicklungsbereichen auf.  ... Es besteht Übereinstimmung darin, daß die verschiedenen Formen von Kindesmißhandlung langfristig (und kurzfristig) erhebliche negative Auswirkungen auf die weitere seelische Entwicklung haben. ... Als immer wieder bestätigte Faustregel kann gelten, daß die Auswirkungen um so gravierender sind, je früher die Mißhandlung beginnt, je schwerer sie ist und je länger sie anhält. Fortwährend mißhandelte oder vernachlässigte Kinder zeigen ... mit zwei bis sechs Jahren folgende Probleme: Sie sind weniger einfühlsam und reagieren auf den Kummer anderer mit Aggression statt mit Empathie. ... Sie schlafen schlecht ein, sind hypermotorisch und können sich nicht konzentrieren. Sie sind unaufmerksam, geben schnell auf und tun sich schwer, andere um Hilfe zu bitten. Sie begegnen neuen Bekanntschaften eher distanzlos oder mißtrauisch als offen und sind wegen ihrer unsicheren Bindung in ihrem Neugier- und Explorationsverhalten eingeschränkt. ... Entsprechend sind sie oft weniger intelligent, sprachlich gehandikapt und mäßig in der Schule. Am stärksten betroffen ist die Subgruppe der vernachlässigten Kinder. Sie zeigt die meisten negativen und die wenigsten positiven Affekte in der sozialen Interaktion, verfügt über die geringste Impulskontrolle und hat in IQ-Tests die niedrigsten Werte. Diese Ergebnisse sind alarmierend, weil Vernachlässigung wahrscheinlich die häufigste Form der Kindesmißhandlung ist, ... aber auch die in der Öffentlichkeit am wenigsten wahrgenommene. ... Signifikant häufiger als in vergleichbaren Kontrollgruppen von Erwachsenen, die als Kinder nicht mißhandelt wurden, treten [bei in der Kindheit Mißhandelten] auf: Gewalttätigkeit in und außerhalb der Ehe (vor allem bei Männern), Drogenmißbrauch, schwere selbstdestruktive Formen des Alkoholismus, Suizidalität, Angst, Depression und die Neigung zur Somatisierung.“ (Dornes, 1997, S. 231 ff)

Zu den physischen Folgen muß man in die aktuelle amerikanische Originalliteratur einsteigen. Einer der prominentesten Forscher auf diesem Gebiet ist der Kinderpsychiater und Neurowissenschaftler Bruce Perry, der einige seiner Forschungsergebnisse und die seiner Kollegen folgendermaßen resümiert:
„These indirect studies all support the hypotheses of use-dependent alterations in the key neural systems of the brain related to the stress-response following exposure to violence in childhood. More recently, using newer methods allowing more direct examination of the brain supports the notion that prolonged threat alters the developing brain. Preliminary studies by Teicher and colleagues have demonstrated altered EEG findings in a sample of abused children suggest hippocampal/limbic and cortical abnormalities. ... DeBellis in a series of landmark studies ... demonstrated altered cortical development in children with PTSD [post-traumatic stress disorder]. In 44 PTSD subjects ... the intracranial and cerebral volumes were smaller than matched controls. These differences were related to the severitiy an onset of symptoms. ... All studies to date suggest that exposure to violence in childhood alters brain development and that the abnormalities are more prominent if the traumatic exposure is early in life, severe and chronic.“ (
Perry, 2000)

Statt einer Übersetzung wollen wir die dramatische Botschaft dieser Zeilen hervorheben: 

Bedrohungen und Mißhandlungen in der Kindheit verändern das Gehirn funktionell, strukturell und sogar anatomisch, verursachen also deutlich sichtbare hirnorganische Schäden!

An anderer Stelle desselben Artikels berichtet Perry, daß nicht nur die Physiologie und Morphologie des Gehirns durch Mißhandlung und besonders durch sexuellen Mißbrauch geschädigt werden, sondern daß das gesamte neurophysiologische System sich dauerhaft auf Bedrohung und Lebensgefahr umstellt und unabhängig von der jeweiligen Realsituation agiert:
„In all of these studies, the findings have suggested a dysregulated, sensitzed stress-response neurobiology in children and adolescents following exposure to trauma or violence ... These findings are consistent with the hypothesis that the original adaptive neurophysiological states associated with the response to threat become, over time, in a use-dependent fashion, traits.“ (
Perry, 2000)

Wer diese Nachrichten verstanden hat, wird es schwer haben, psychisch und physisch derart tiefgreifend geschädigte Kinder bei vernachlässigenden, mißhandelnden und mißbrauchenden Eltern zu belassen, zumal sich gezeigt hat, wie ineffizient in solchen Familien Erziehungsberatungen, Therapien und sonstige ambulante Hilfen in den meisten Fällen sind und daß für langfristige Therapien ohnehin keine Zeit ist.
„Es gibt Untersuchungen, die feststellen, daß Eltern trotz psychotherapeutischer Behandlung die Mißhandlung fortsetzten. In der psychodynamisch orientierten Studie von Martin und Beezley (1976), die einen Zeitraum von viereinhalb Jahren nach dem ersten Auftreten der Mißhandlung umfaßte, mißhandelten immerhin noch 68 % der in Psychotherapie Befindlichen ihr Kind weiter.“ (Dornes in Egle et al., 2000, S. 82)

„In der Klientel deutscher Jugendämter machen Vernachlässigungen ca. drei Viertel aller betreuten Mißhandlungsfälle aus. Das hat vermutlich damit zu tun, daß bei schweren Vernachlässigungen therapeutisch-psychologische Interventionsformen, wie sie von Erziehungsberatungsstellen und Kinderschutzzentren angeboten werden, in der Regel wenig ausrichten. Hier sind einschneidende Eingriffe in das elterliche Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht nötig, wenn vernachlässigte Kinder zu ihrem Schutz aus der Familie herausgenommen und in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht werden müssen.“  (Engfer in Egle et al., 2000, S. 25)

Wie kommt es, daß in unserer Gesellschaft einerseits die Wichtigkeit des Kinderschutzes immer klarer erkannt wird und andererseits die Zahl ungeschützter Kinder offenbar immer mehr zunimmt?

Aus unserer Sicht sind dafür folgende Entwicklungen verantwortlich:

  1. In den siebziger Jahren begann die Rechtsprechung, die im JWG kodifizierten Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes gegen verwahrlosende Eltern in Frage zu stellen und schließlich als verfassungswidrig zu erklären.
  2. Der Gesetzgeber verschärfte diesen Trend durch ersatzlose Streichung des § 64 JWG (Fürsorgeerziehung wegen Verwahrlosung oder drohender Verwahrlosung) und durch weitere Stärkung des Elternrechts (§ 1666a BGB)
  3. Der im KJHG betonte Dienstleistungscharakter ermutigt die Jugendämter, die Pflichten des staatlichen Wächteramts nachrangig zu behandeln bzw. zu vernachlässigen (anbietende Jugendhilfe statt aufsuchende Familienfürsorge).
  4. Der Mythos der ambulanten Hilfen wird auch dort gesungen, wo alle Erfahrung dagegen spricht, nämlich in den vernachlässigenden, mißhandelnden und mißbrauchenden Familien.
  5. Die Privatisierung der Heime und ambulanten Hilfen führt zu einem rücksichtslosen Konkurrenzkampf um die traumatisierten Kinder, statt sie rechtzeitig in angemessen betreute Pflegefamilien zu geben.
  6. Eine ökonomisch motivierte und dementsprechend ideologisierende statt sorgfältig forschende Sozialpädagogik produziert ständig neue Begriffe, Theorien und Methoden, ohne sie in der Praxis empirisch zu überprüfen.
  7. Die in den vernachlässigenden, mißhandelnden und mißbrauchenden Familien festsitzenden Kinder haben keine Lobby, wohl aber ihre traumatisierenden Eltern, denn sie sind die Klienten der kommerzialisierten Jugendhilfe. (vgl. Eberhard: Sieben Sünden gegen das Kindeswohl in www.agsp.de)

Aus der dargelegten Situation resultieren u. E. folgende Konsequenzen:

  • Wenn wir damit rechnen müssen, daß Tausende von Kindern (der Kinderschutzbund schätzt, daß in der Bundesrepublik ca. 100.000 Kindern von ihren Eltern vernachlässigt werden) durch vernachlässigende, mißhandelnde und mißbrauchende Eltern psychisch und hirnorganisch massiv geschädigt werden, muß zuallererst dafür gesorgt werden, daß man sie findet, d.h. die anbietende Jugendhilfe muß durch eine engagierte aufsuchende Familien- und Säuglingsfürsorge ergänzt werden.
  • Den Hinweisen von Bürgern, Lehrern, Ärzten etc. muß wesentlich sorgfältiger nachgegangen werden, als das zur Zeit der Fall ist.
  • Bei der überprüfenden Diagnostik, z.B. in den schulpsychologischen Diensten, sollten auch die modernen bildgebenden Meßinstrumente zur Erfassung neurophysiologischer Funktionsstörungen zum Einsatz kommen.
  • Solange begründete Hoffnung besteht, daß sich traumatisierende Eltern mit Aussicht auf Erfolg beraten und helfen lassen, sollten ambulante Hilfen intensiv genutzt werden, aber verbunden mit der expliziten Option, daß bei Ausbleiben des erhofften Erfolges wegen der starken Chronifizierungstendenzen von Vernachlässigungs- und Mißhandlungssyndromen (vgl. Hartmann, 1996, S.383 ff; Spangler u. Zimmermann, 1999, S.215ff)  unverzüglich Fremdunterbringung eingeleitet werden muß.
  • Um die Jugendämter zur Beantragung der Fremdunterbringung zu ermutigen und anzuhalten, muß die Rechtsprechung in der Spannung zwischen Kinderschutz und Elternrecht dem Kinderschutz klaren Vorrang einräumen, jedenfalls dann, wenn das Versagen der Eltern und der Mißerfolg ambulanter Maßnahmen offensichtlich sind. Diese Position steht durchaus nicht im Widerspruch zur Verfassung:
    „Ist die für das Kind unverzichtbare Kontinuität und Stabilität seiner Lebensbedingungen trotz allen Bemühens nicht innerhalb eines im Lichte der Kindesinteressen vetretbaren Zeitraums mit den Eltern herzustellen, dann ohne und notwendigerweise gegen sie. § 1666 stellt, im Einklang mit der Verfassung, das Kindesrecht bei echten und schwerwiegenden Konflikten über das Elternrecht.“ (Staudingers Kommentar zum BGB, § 1666, Rn. 133)
  • Wissenschaftliche Aufklärung gegenüber Jugendämtern und Familiengerichten ist sehr geboten, kann aber allein nicht genügen, sondern der Gesetzgeber ist aufgerufen, ein Kinderschutzgesetz zu verabschieden, das seinen Namen verdient. (vgl. hierzu den ‘Entwurf eines Kinderschutzgesetzes’ von Westermann, 1998, S. 232 ff)
  • Der quantitative und qualitative Ausbau dezentralisierter Heime mit Erziehungsstellen und psychotherapeutisch betreuter Pflegestellen sollte vorangetrieben werden. In einem 20-jährigen wissenschaftlich begleiteten Pflegekinderprojekt für psychisch traumatisierte Kinder haben wir empirisch belegt, daß das vielzitierte Abbruchrisiko in Pflegefamilien erheblich gesenkt und die soziale Entwicklung der psychophysisch behinderten Kinder signifikant gefördert werden konnte. (vgl. Eberhard u. Eberhard, 2000;  Malter u. Eberhard, 2000)
  • Vernachlässigte, mißhandelte und mißbrauchte Kinder brauchen dringend die Möglichkeit, sich von der traumatisierenden Herkunftsfamilie abzulösen und eine verläßliche, ungestörte Bindung zu den Pflegeeltern aufzubauen. Umgangskontakte zu den leiblichen Eltern und verfrühte Rückführungspläne sind in aller Regel destruktiv. Die Betreuung der leiblichen Eltern darf nicht den Pflegeeltern auferlegt werden. (Warnende Stimmen aus der Praxis  s. 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens, 1998).
  • Psychisch verletzte Kinder brauchen nicht vorrangig Pädagogik, sondern Therapie, und das beste Therapeutikum für ungeliebte Kinder ist die Liebe der Pflegeeltern.
    „Deshalb ist die Beachtung der emotionalen Beziehungsqualität eine wesentliche Voraussetzung für das Glücken von Pflegeverhältnissen.” (Fegert, 1998, S.23)

Leider haben die meisten Pflegeeltern es sehr schwer, gegen Schulen, Jugendämter und Nachbarn, besonders auch gegen die eigenen pädagogischen Neigungen dem zentralen Motto ‘Erst Beziehung, dann Erziehung!’ zu folgen und dem geduldigen Aufbau einer liebevollen Bindung den gebührenden Vorrang einzuräumen.

Literatur

Dornes, M.: Die frühe Kindheit. Frankfurt/M. 1997
Eberhard, G. u. Eberhard, K.:
Das Intensivpädagogische Programm - ein Aktionsforschungsprojekt für psychisch traumatisierte Kinder und Jugendliche in sozialpädagogisch und psychotherapeutisch betreuten Pflegefamilien. Idstein 2000
Egle, U., Hoffmann, O., Joraschky, P. (Hg.): Sexueller Mißbrauch, Mißhandlung, Vernachlässigung. Stuttgart 2000 (2. Aufl.)
Fegert, J.M.: Die Auswirkungen traumatischer Erfahrungen in der Vorgeschichte von Pflegekindern. In:
1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens der Stiftung ‘Zum Wohl des Pflegekindes’, Idstein 1998
Gaschke, S.: Die innere Armut - Kinder verwahrlosen, oft schauen die Behörden zu. Die Zeit. 5. 10. 2000
Hartmann, K.:
Lebenswege nach Heimerziehung. Freiburg, 1996
Malter, C. u. Eberhard, K.:
Entwicklungschancen für vernachlässigte und misshandelte Kinder in sozialpädagogisch und psychotherapeutisch betreuten Pflegefamilien. In: 2. Jahrbuch des Pflegekinderwesens der Stiftung ‘Zum Wohl des Pflegekindes’, Idstein 2001; oder über  www.agsp.de  (s. Forum)
Mörsberger, T., Restemeier, J. (Hg.): Helfen mit Risiko. Neuwied 1997
Perry, B. D.: 
Violence and Childhood - How Persisting Fear Can Alter the Developing Child’s Brain.  In: www.childtrauma.org, 2000  oder über  www.agsp.de  (s. Forum )
Spangler, G. u. Zimmermann, P.: Die Bindungstheorie - Grundlagen, Forschung und Anwendung.
Stuttgart, 1999 (3. Aufl.)
Staudinger, J.: Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Berlin 1992 (2. Aufl.)
Westermann, A.: Entwurf  eines Kinderschutzgesetzes. In: 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens der Stiftung ‘Zum Wohl des Pflegekindes’, Idstein 1998

In: SOZIAL EXTRA, H. 2/3 2001, s. Kontaktadressen

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