FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2005

 


Forderungen
der Holzmindener Kinderschutzkonferenz
zur Verbesserung des Kinderschutzes
 


Alarmiert von den zahlreichen Traumatisierungs- und Todesfällen durch Vernachlässigung, Mißhandlung und Mißbrauch trafen sich am 3. September in Holzminden 24 Experten verschiedener Fachrichtungen, um zu diskutieren, wie Kinder in Zukunft besser geschützt werden können. Einladende waren die »Stiftung zum Wohl des Pflegekindes«, die »Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien« (BAG-KiAP) und die »Arbeitsgemeinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie« (AGSP). Das wichtigste Resultat waren die Stellungnahmen der Teilnehmer zu dreißig kinderschutzpolitischen Positionen.

Folgende Forderungen resultieren aus den ermittelten Konsensen:

  Der Vorrang des Kindeswohls vor dem Elternrecht muß vom Gesetzgeber deutlicher formuliert werden.
 
  Der Kinderschutz muß gesetzlich stärker abgesichert werden, evtl. durch ein eigenständiges Kinderschutzgesetz.
 
  Die Jugendämter und Familiengerichte sollten bei der Abwägung zwischen Kindeswohl und Elternrecht die Bedeutung tiefgreifender seelischer Traumatisierungen stärker beachten.
 
  Wenn ein Kind von den Eltern vernachlässigt, mißhandelt oder mißbraucht wurde und sie nach Beratung ihr Fehlverhalten fortsetzen, ist ihnen das Sorgerecht unverzüglich zu entziehen.
 
  Wenn wegen fortgesetzter Vernachlässigung, Mißhandlung oder Mißbrauch die Herausnahme des Kindes indiziert ist, sollte sie zügiger als bisher üblich durchgeführt werden.
 
  Kinder, die wegen Vernachlässigung, Mißhandlung oder Mißbrauch in Familien oder Heimen untergebracht wurden, sollten nur nach gründlicher Risikoabschätzung Kontakte zu ihren Herkunftseltern unterhalten.
 
  Kinder, die sich gegen Umgangskontakte zur Wehr setzen, dürfen dazu nicht gezwungen werden.
 
  Die Rückführung von Heim- und Pflegkindern in die Herkunftsfamilie sollte nur nach sorgfältiger fachkundiger Überprüfung der damit verbundenen Risiken vorgenommen werden.
 
  Als Regelfall muß ein dauerhafter Verbleib in Pflege- und Erziehungsstellenfamilien nach Ablauf des in § 37 KJHG bezeichneten Zeitraums rechtlich abgesichert werden; nach Ablauf dieses Zeitraums kann eine Rückführung nur noch als Ausnahmefall in Betracht kommen.
 
  Pflege- und Erziehungsstelleneltern müssen in sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Verfahren, die ihr Pflegekind betreffen, den Beteiligtenstatus und ein eigenständiges Beschwerderecht erhalten.
 
  Die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sollten obligatorisch sein.
 
  Die Verträge für Dauerpflegeverhältnisse sollten langfristig abgeschlossen werden und Planungssicherheit gewährleisten.
 
  Über die Auswirkungen der Rückführungen von Pflege- und Heimkindern in ihre Herkunftsfamilien sollten wissenschaftlich qualifizierte Untersuchungen durchgeführt werden.
 
  Die gerichtlichen Sorgerechtsverfahren sind unter Berücksichtigung kindlicher Zeitperspektiven und Bindungsbedürfnisse so zu befristen und zu beschleunigen, daß den Kindern keine zusätzlichen physischen und psychischen Schädigungen zugefügt werden.

 

s.a. Erstunterzeichner der Holzmindener Forderungen
s.a.
Unterzeichner der Holzmindener Forderungen zur Verbesserung des Kinderschutzes
s.a. Unsere Ativitäten nach der Holzmindener Kinderschutzkonferenz
s.a. Bilanz zu unserer Pressedokumentation

s.a. Bericht des 1. Arbeitskreises “Das Kind in der Pflegefamilie“
des 16. Deutschen Familiengerichtstages (14. – 17.9.2005 in Brühl)

unter Leitung von Prof. Dr. Christine Köckeritz
weitere Beiträge zum Thema Wächteramt der Jugendämter

 

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