Die Antwortschreiben von Regierungsvertretern an Pflegeeltern und an mich haben fast alle den gleichen Wortlaut. Es wird auf den Grundgedanken des Gesetzes hingewiesen, dass die elterliche Erziehung unterstützt und ergänzt werden soll und das gelte auch für die Vollzeitpflege. Die dauerhafte Lebensperspektive, die in § 37 KJHG genannt ist, wird nicht erwähnt. Gestern bekam ich von einem "Serviceteam - info@bmfsfjservice.bund.de - ein Schreiben, das davon ausgeht, dass den Pflegeeltern damit geholfen wird, dass sie auf dem Wege der Amtshilfe das örtliche Jugendamt als "Ansprechpartner" bekämen. Das Kind mit seinem Lebensmittelpunkt wird nicht erwähnt.
Die Trennung von der Kostenzuständigkeit und der Zuständigkeit für die Hilfeplanung wäre nach meiner Einschätzung mit folgender Formulierung - sinngemäß fände ich den § 36 KJHG für diesen Satz die richtige Stelle- zu erreichen:
»Für Kinder, die in Vollzeitpflege sind, ist für alle Belange, die die Person des Kindes betreffen, das Jugendamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.«
Mit dieser Formulierung würde die Hilfeplanung am Kind orientiert und die Schwierigkeiten, die die Kostenbeamten jetzt haben, wäre auch behoben.
Paula Zwernemann
s.a.
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