1. Der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes geht es vorrangig um die Kinder, deren Entwicklung und Sozialisation in der Ursprungsfamilie aufgrund von Erziehungsunfähigkeit der Eltern, durch traumatische Erfahrungen von Vernachälssigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch gefährdet oder gescheitert ist und die darum auf Dauer in einer Pflegefamilie untergebracht werden.
Von diesem Grundsatz ausgehend, versteht die Stiftung die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie nicht als Hilfe für die Eltern, sondern als Hilfe für das Kind. Die Suche und Werbung von Pflegeeltern, die Schulung von Pflegeelternbewerbern, die Kontaktanbahnung und die Integration des Kindes in einer Pflegefamilie auf Dauer ist im Kern eine Kinderschutzmanahme, eine Hilfe für das Kind und seine Entwicklung.
2. Bei der Unterbringung des Kindes auf Dauer, kommt es darauf an, dass es neue Eltern-Kind-Beziehungen entwickeln kann, wenn die Integration in die Pflegefamilie gelingen soll.
Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Kinder, die nicht aufgrund aktueller Krisen in der Ursprungsfamilie vorübergehend, sondern aufgrund weitreichender Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern und aufgrund von traumatischen Erfahrungen auf Dauer in einer Pflegefamilie untergebracht werden, nicht wieder in die Ursprungsfamilie zurückkehren können. Damit wird die Pflegefamilie zur Ersatzfamilie.
Die Integration ist dann gelungen, wenn das Kind gesteuert durch seine kindlichen Bedürfnisse, die Pflegeeltern zu seinen psychologischen Eltern gemacht und sich an ihnen, ihren Normen und Werten orientiert. Durch die zu diesem Ergebnis führenden psychodynamischen Prozesse der Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen wird das Kind zum Kind der Ersatzeltern. Die Bindung und Beziehung zu den Ersatzeltern hat dann den gleichen Wert wie die Liebesbeziehung eines Kindes zu seinen leiblichen Eltern.
3. Die Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen ist in der Regel nicht mit dem Ziel vereinbar, dass Bindungen und Beziehungen zu den leiblichen Eltern aufrecht erhalten werden.
Gerade wenn die Integration des Kindes in eine Ersatzfamilie gelingt, wenn die traumatischen Erfahrungen in der Abhängigkeit von den leiblichen Eltern durch korrigierende Erfahrungen in der Pflegefamilie, durch Annahme und Verständnis für die aus den früheren Beziehungen resultierenden Übertragungsbeziehungen bewältigt werden, wird die Geschichte der frühen Erfahrungen in der Ursprungsfamilie nicht verdrängt oder verleugnet und das Kind wird in die Lage versetzt, eine zunehmend kritische Distanz zu den leiblichen Eltern zu gewinnen.
Ansprüche der leiblichen Eltern auf die Elternrolle, die in Rückführungsforderungen oder Forderungen nach regelmäßigen Besuchskontakten zum Ausdruck kommen, stellen die Zugehörigkeit des Kindes zu den Pflegeeltern in Frage. In diesem Fall kann das Kind keine sicheren Eltern-Kind-Beziehungen entwickeln und die traumatischen Erfahrungen nicht bewältigen. Die Institution Pflegefamilie verliert ihren Sinn, wenn Pflegeeltern als Helfer für die leiblichen Eltern, die ihre Pflichten und ihre Verantwortung für das Kind nicht wahrnehmen konnten, benutzt werden.
Holzminden, im November 2000
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