FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2007

 

Zukunft des Kinderschutzes
 
Ein Kommentar zu Reinhart Wolff

von Dr. Heinz Kindler

 

Einleitung
Als Junge hatte ich einen Freund, dessen Vater Architekt und Stadtrat war. Bei einem Abendessen erzählte dieser Vater einmal, dass er vor Beratungen über größere Bauprojekte von den damals anscheinend üblicherweise eingereichten Modellen der geplanten Bauten, das ringsum aufgeklebte Irische Moos, das Büsche und Bäume darstellen sollte, entfernte, damit er das geplante Bauwerk wirklich sehen und beurteilen könne. Ich habe mir die Geschichte wahrscheinlich nur deshalb gemerkt, weil ich damals hoffte etwas von dem Irischen Moos abgekommen zu können, das ich für wichtige Dinge, beispielsweise die Landschaft rings um meine Modelleisenbahn, zu verwenden gedachte. Bei der Lektüre des Beitrags von Reinhart Wolff ist mir die Szene wieder ins Gedächtnis gekommen, da sich mir der Wunsch aufdrängte, den ernsthaften Kern der vorgetragenen Positionen vom Rest mehr oder weniger wohlfeiler Zeitgeist-Soziologie zu trennen. Es scheinen mir mindestens drei wichtige Punkte enthalten zu sein, zu denen ich vielleicht in der Diskussion beitragen kann:

  • Das Verhältnis von Kinderschutz und Demokratie
  • Die Natur und Zugänglichkeit von Risiken
  • Die Hauptursachen vermeidbarer Misserfolge im Kinderschutz

Zunächst einmal möchte ich aber anmerken, dass ich in dem Beitrag von Reinhart Wolff eine visionäre Kraft zu spüren meine. Die Argumentation erscheint mir an vielen Stellen sprunghaft, ungenau und unvollständig. Zudem bin ich oft anderer Meinung. Verständlich wird mir aber, wieso Reinhart Wolff zu einer Gründungsfigur der (zweiten) deutschen Kinderschutzbewegung geworden ist. Auch sehe ich den Beitrag als möglichen Anfang einer notwendigen Zukunfts- und Konzeptdiskussion im Kinderschutz, zumindest wenn wir das nach dem Fall Kevin auf der politischen Bühne beobachtbare, traurige Phänomen recht unsystematischer, teilweise wenig überlegter ad-hoc Veränderungsvorschläge überwinden wollen.

Kinderschutz in der Demokratie
Wolff sieht den Kinderschutz vor dem Hintergrund autoritärer Wurzeln als noch nicht wirklich in der Demokratie angekommen. Ein solches Ankommen verbindet sich bei ihm mit dem Bild einer an Dialog und Partnerschaftlichkeit orientierten Begegnung von Gleichberechtigten im Hilfeprozess. Er fordert eine dialogische Öffnung des Hilfesystems und tritt einer aus seiner Sicht laufenden „repressiven Aufrüstung“ des Kinderschutzes entgegen.

Aus meiner Sicht bezeichnet Demokratie zunächst einmal eine Art und Weise, wie politische Macht vergeben und kontrolliert wird. Für mich gut nachvollziehbar wird von Seiten der politischen Philosophie (z.B. bei Noberto Bobbio) argumentiert, Demokratie sei nicht wertneutral, sondern mit Werten wie Freiheit und Gleichheit verbunden. Aufgrund ihrer Universalität beeinflussen diese Werte in demokratisch verfassten Gesellschaften auch Bereiche außerhalb des politischen Systems (z.B. betriebliche Mitbestimmung). Gleichwohl kommt es hier zu, teilweise funktional begründeten Kompromissen und Einschränkungen bei „demokratischen Werten“. Im Verhältnis zwischen Staat und Bürger gibt es in Demokratien eine sympathische Tendenz bei den Bürgern zunächst die Rechte und nur daraus abgeleitet Pflichten zu sehen, während beim Staat umgekehrt zunächst die Pflichten und erst daraus abgeleitet die Rechte betont werden. Die Exekutive sollte insofern demokratischer Kontrolle unterworfen sei, als Bürger und Parlamente Rechenschaft über Zielerreichung, Mitteleinsatz und Rechtstreue verlangen können sollten (in der Politologie als „horizontal accountability“ bezeichnet). Rechtsstaatlichkeit wiederum muss einerseits als Bedingung und Bestandteil der Demokratie gesehen werden (so etwa Jürgen Habermas), weil beispielsweise nur so die tatsächliche Verbindlichkeit demokratisch legitimierter Regeln für das Zusammenleben gesichert werden kann. Andererseits ist das Verhältnis zwischen Recht und Demokratie aber weder einfach noch spannungsfrei (so beispielsweise Ronald Dworkin), da unveränderliche Grundrechte das Regieren der Mehrheit beeinflussen (z.B. bei einer aktivierenden Auslegung sozialer Grundrechte durch Verfassungsgerichte) und gegebenenfalls auch einschränken. Zudem ist die einzelfallbezogene Rechtsanwendung durch unabhängige Gerichte der Mehrheitsregel entzogen.

Was bedeuten diese Punkte für den Kinderschutz in der Demokratie? Zunächst einmal ist meines Erachtens eine allzu vereinfachende Gleichsetzung der Art und Weise wie sich Bürger im demokratischen politischen Diskurs begegnen (sollten) und der Begegnung zwischen Eltern und Fachkräften bzw. Staat in Kinderschutzfällen nicht angebracht. Obwohl ich natürlich zustimme, dass alle beteiligten Personen unveräußerliche Grundrechte besitzen (was als Elternrecht bezeichnet wird, zählt hierzu nicht) und „demokratische Werte“ auch in kinderschutzrelevanten Situationen soweit als möglich verwirklicht werden sollten, bestehen doch funktionale Grenzen eines rein auf Dialog und Partnerschaft setzenden Kinderschutzkonzeptes. Diese Grenzen ergeben sich mittelbar aus der Schutzbedürftigkeit betroffener Kinder, die elterlicher Macht unterworfen sind. Konkret werden diese Grenzen, wenn es nicht gelingt mit Eltern zumindest soweit ein Arbeitsbündnis herzustellen, dass eine bestehende Gefährdung des Kindeswohls abgewehrt werden kann.

Pragmatisch stellt sich für mich die Frage, mit welcher Haltung und welchem Vorgehen Fachkräfte ein auf das Kindeswohl ausgerichtetes Arbeitsbündnis mit Eltern möglichst gut fördern können. Verschiedene Punkte (z.B. gute Rollenklärung zu Beginn, geduldiges Ringen um eine gemeinsame Problemdefinition) fallen wahrscheinlich nicht nur mir ein. Ich sehe aber noch zu wenig systematische und methodisch tragfähige empirische Forschung zu diesem Punkt und zu wenige Fortbildungsangebote. Beunruhigend finde ich es, wenn Dialog und Partnerschaft ideologisch überhöht werden, d.h. ohne eine Erörterung von Grenzen und Problemen, sowie in Gegenüberstellung zu einer sehr finster gezeichneten Alternative präsentiert werden. Hier kommt aus meiner Sicht eine unselige, aus dem deutschen Idealismus herleitbare Tradition zum Ausdruck, die gerne in Dualismen denkt und abgehobene, aber dafür leidenschaftliche Debatten um große „Ideen“ liebt. Im Ergebnis glaube allerdings auch ich, dass der Kinderschutz noch mehr in der Demokratie ankommen könnte. Als verantwortlich sehe ich jedoch weniger „repressive Neigungen“ bei Fachkräften oder im Gesetz. Sondern vielmehr eine höchst unzureichend ausgebildete „horizontal accountability“ im Kinderschutz, d.h. für Bürger und Parlamente ist es gleichermaßen völlig undurchsichtig, wie gut eigentlich Kinderschutz in Deutschland funktioniert. Wieviele Kinder von Gefährdungen betroffen sind, wie zuverlässig solche Gefährdungen entdeckt werden und wie hilfreich bzw. wirksam dann folgende Interventionen sind. Stattdessen ist die politische Diskussion fast ausschließlich auf publik werdende Einzelfälle angewiesen. Aber würden Sie beispielsweise über Verkehrssicherheit ausschließlich anhand einzelner Unfallberichte diskutieren wollen?

Natur und Zugänglichkeit von Risiken
Was Reinhart Wolff zu Gefährdungsrisiken und ihrer Einschätzung ausführt, erscheint mir ziemlich unklar und widersprüchlich. Wenn ich es richtig verstehe, vertritt er die Haltung, Risiken würden keine „äußere Realität“ abbilden. Vielmehr würden sie nur die Art widerspiegeln, wie er, ich oder Sie über die Welt denken. Wenn Risiken nicht mehr Realitätsgehalt zukommt, verstehe ich eigentlich nicht, warum er Hinweise zu einer aus seiner Sicht angemessenen Risikoeinschätzung gibt. Er tut es aber und empfiehlt aus dem Dialog erwachsende „multiperspektivische“ Einschätzungen. Eine auf nachprüfbare empirische Argumente gestützte Begründung fehlt hier, ebenso wie bei der Warnung vor „technologischen Phantasmen“ oder dem Irrtum, Risiken könnten „gemessen“ werden. Inmitten dieser Mischung aus Konstruktivismus, Postmoderne, Subjektivismus und Systemtheorie werden Ulrich Beck und Niklas Luhmann zitiert, nur ein scharfsinniges Zitat von Michel Foucault fehlt merkwürdigerweise.

Natürlich kann man so denken. In der unmittelbaren Beratungsarbeit hat ein solcher „weicher“ Ansatz manchmal vielleicht sogar Vorteile, da er Konfrontationen vermeidet und ein Mitgehen mit den Klienten erleichtert. Darüber hinaus bringt dieses Denken die Praxis nicht viel weiter. Ich verstehe, dass ein radikaler Subjektivismus oder Konstruktivismus auf einer grundsätzlichen Ebene schwer logisch zu widerlegen sind (was schon Karl Popper so sah), auch wenn sich diese Denkansätze in der Regel als ziemlich selbstwidersprüchlich erweisen. Vor allem aber (so das aus meiner Sicht zutreffende Argument von Thomas Nagel) bewähren sie sich im Alltag kaum, wenn sie in Konkurrenz zu Formen eines kritischen Realismus treten, wie er auch empirischer Forschung meist zugrunde liegt.

Im Unterschied zur Haltung von Reinhart Wolff lassen sich damit aus meiner Sicht viele Prozesse in der Wirklichkeit ganz gut durch Wahrscheinlichkeitsverteilungen beschreiben und durch einige Formen empirischer Forschung kann Einblick in statistische Vorhersagefaktoren und teilweise auch in zugrunde liegende kausale Prozesse gewonnen werden. Auf dieser Basis lassen sich mitunter handhabbare Prognose-Werkzeuge für so unterschiedliche Dinge wie die Regenwahrscheinlichkeit, das Herzinfaktrisiko oder Misshandlungsrisiken entwickeln. Allesamt können diese Werkzeuge im Einzelfall nicht mit Gewissheiten dienen, aber doch praxisrelevante Informationen liefern. Wie gut (oder schlecht) sie in ihrer Vorhersagekraft sind, lässt sich mit etwas Aufwand (z.B. in Längsschnittstudien) kritisch überprüfen. Das muss sein, schließlich steht, zumindest wenn es um Misshandlungs- oder Gefährdungsrisiken geht, für die betroffenen Kinder und ihre Eltern einiges auf dem Spiel. Den vorliegenden, mittlerweile recht umfangreichen Wissenstand haben wir in einer Reihe von Übersichtsarbeiten1 zusammengefasst. Allerdings nützt auch die beste Forschung nichts, wenn sie aus Unkenntnis oder Überlegenheitsgefühl arg verzerrt rezipiert wird. Ein schönes Beispiel dafür habe ich vor kurzem miterlebt, als auf einer Tagung ein Referent zur sichtlichen Genugtuung des Kollegen Wolff Befunde einer amerikanischen Kinderschutzlängsschnittstudie2 berichtete, in der nach eingehenden Gefährdungsmeldungen eine Risikoeinschätzung vorgenommen worden war und zwei Jahre später geprüft wurde, ob es in der Zwischenzeit zu (weiteren) Kindeswohlgefährdungen gekommen war. In der Gruppe mit dem höchsten eingeschätzten Risiko war dies im Vergleich zur Gruppe mit dem niedrigsten Risiko fast 6mal häufiger der Fall. Selbst in der Hochrisikogruppe waren jedoch nur bei 45% der Familien neue Gefährdungsereignisse bekannt geworden. Dies zeige, so der Referent, dass es selbst bei hoch entwickelten Risikoeinschätzungsverfahren zu einer erheblichen Anzahl von falschen Einstufungen kommt und der Praxisnutzen daher wohl eher gering sei. Möglicherweise klingt diese Schlussfolgerung im ersten Moment plausibel, tatsächlich ist sie jedoch aus mehreren Gründen völlig verfehlt. So wurde beispielsweise die Risikoeinschätzung natürlich unabhängig von der normalen  Sozialarbeit vorgenommen und keinesfalls wurde betroffenen Familien und Kindern aufgrund der Studie Hilfe versagt. Wird jeder Fall aus der Hochrisikogruppe ohne Misshandlung bzw. Vernachlässigung als „falsche Einstufung“ gezählt, so würde dies bedeuten, dass die in diesen Fällen geleistete Kinderschutzarbeit (einschließlich Fremdunterbringung) völlig wirkungslos sei. So ist es natürlich nicht. Erstaunlich ist vielmehr, dass trotz der geleisteten Kinderschutzarbeit ein prognostischer Einfluss der vorab getätigten Risikoeinschätzung nachweisbar war. Zur Ehrenrettung (und Feinfühligkeit) von Reinhart Wolff muss ich jedoch hinzufügen, dass er mich seinen vermeintlichen Triumph keinesfalls spüren lassen wollte und er mich nach dem Vortrag im Gegenteil sogar sehr versöhnlich angesprochen hat. Eine gesunde Skepsis gegenüber strukturierten Risikoeinschätzungsverfahren kann ich eigentlich auch gut verstehen, zumindest solange sie nicht in Ignoranz gegenüber der Befundlage abgleitet. Noch skeptischer bin ich allerdings gegenüber der verbreiteten Praxis unstrukturierter „klinischer“ Einschätzung. Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, dass mich strukturierte Verfahren in meiner Fachlichkeit nicht angreifen, sondern unterstützen und darüber hinaus viel Zeit sparen. Den Kontakt und das Gespräch mit den betroffenen Eltern und Kindern, da gebe ich Reinhart Wolff recht, ersparen sie natürlich nicht. Zu den Voraussetzungen eines echten Dialogs gehört jedoch aus meiner Sicht von Seiten der Fachkräfte, dass sie über die Mittel verfügen um sich eigenständige, fachlich begründete Einschätzungen von Gefährdungslagen erarbeiten zu können.

Hauptursachen vermeidbarer Misserfolge im Kinderschutz
In einem spannenden Teil seines Beitrages erörtert Wolff mögliche Beiträge von Organisations- und Handlungsfehlern im Kinderschutz zu schwerwiegenden Misserfolgen und Fehlschlägen. Soweit ich das nachvollziehen kann, hat er in der Vergangenheit als erster diesen für die Qualitätsentwicklung sehr wichtigen und in der internationalen Diskussion inzwischen fest verankerten Punkt in Deutschland angesprochen, bislang allerdings (leider) ohne nachhaltigen Erfolg. In dem Anliegen, Misserfolge verbindlich als Lernchance zu nutzen und daher genau zu untersuchen, weiß ich mich mit ihm und mittlerweile auch vielen anderen Kollegen und Kolleginnen einig. Etwas weniger Einigkeit stelle ich bei den acht Punkten fest, die Reinhart Wolff als mögliche (Teil-)Ursachen für vermeidbare Misserfolge im Kinderschutz anführt. Aber selbst angesichts mehrerer Punkte mit denen ich übereinstimme (z.B. die Rolle unzureichender Hilferessourcen oder die Probleme, die durch fehlende Praxisreflexion oder eine nicht unterstützende Organisationskultur entstehen können) befremdet mich der selbstgewisse Ton der Argumentation, auch bei Punkten, die ich aus der zitierten empirischen Literatur nicht ableiten könnte (z.B. die Behauptung dass andere als relativistische, multiperspektivische und systemische Sichtweisen belegbar zu Fehlern im Kinderschutz beitragen). Andere Punkte wiederum, die mehrfach in veröffentlichten Fehleranalysen aufgetaucht sind (z.B. Informationsverluste an Schnittstellen zwischen Organisationen) fehlen aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen auf der Liste. Natürlich finde ich, dass auch Vermutungen oder persönliche Erfahrungen in der Diskussion genannt werden können, wenn sie als solche gekennzeichnet werden. Ebenso sind natürlich Schwerpunktsetzungen absolut zulässig, es denn es wird behauptet einen systematischen Überblick zu geben. Vielleicht bin ich am Punkt der Qualität von Argumentationen etwas überempfindlich, aber aus meiner Sicht behindert ein in Deutschland allzu oft vorfindbares undurchsichtiges Gemisch aus mehr oder weniger tragfähigen empirischen Forschungsbefunden, persönlichen Erfahrungen und Meinungen die fachliche Entwicklung auch wenn ich der Regel an einer dahinter stehenden guten Absicht nicht zweifle. Es wäre allerdings unfair Reinhart Wolff hier für ein Phänomen verantwortlich zu machen das weite Teile der Diskussion in der Jugendhilfeliteratur kennzeichnet. Eher ist er hier einfach ein Repräsentant der eher forschungs- und empiriefernen Diskussionskultur, die sich in Deutschland herausgebildet hat.

Schluss
Eine der positiven Wirkungen des Beitrages von Reinhart Wolff liegt darin, dass er dazu einlädt eigene Vorstellungen zur Zukunft des Kinderschutzes in Deutschland zu entwickeln. Meine eigenen Ideen richten sich hierbei auf ein System, in dem Fachkräfte für den Kinderschutz fachlich besser ausgebildet und unterstützt werden und in dem es eine engere Zusammenarbeit zwischen Gesundheitshilfe und Jugendhilfe, aber auch zwischen Kinderschutzpraxis und Forschung gibt. Ich stelle mir ein solches System eingebettet in eine Gesellschaft vor, die Informationen über Kindeswohlgefährdungen und Ergebnisse von Kinderschutzarbeit als wichtigen Teil der Sozialberichterstattung über Kinder betrachtet und die bereit ist in die Weiterentwicklung des Kinderschutzes zu investieren. Recht pragmatische Zukunftsvorstellungen sagen Sie? Vielleicht. Wie sähen denn Ihre Ideen für Zukunft des Kinderschutzes in Deutschland aus?

1 Kindler H. (2006). Wie können Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiken eingeschätzt werden? In Kindler H./Lillig S./Blüml H./ Meysen T./ Werner A. (Hrsg.) Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München: dji, 441-453 (online unter www.dji.de/asd).

2 Schlonsky A./ Wagner D. (2005): The next step. Integrating actuarial risk assessment and clinical judgement into an evidence-based practice in CPS case management. Children and Youth Services Review, 27, 409-427.

s.a. Demokratische Kinderschutzarbeit

in Forum Erziehungshilfen, Heft 3/2007 http://www.infothek.paritaet.org/igfh/igfhdoks.nsf/webforum?openview&count=9999

 

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