FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2005

 

Offener Brief des PFAD zur Gefährdung von Pflegeverhältnissen durch Hartz IV

 

Vorbemerkung: Mit dem hier veröffentlichten Brief an Bundesfamilienministerin Schmidt und Bundeswirtschaftsminister Clement kritisiert der PFAD Bundesverband die derzeitige Praxis der Anrechnung von Pflegegeld auf Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Er schließt sich damit im Grundtenor den Forderungen der BAG für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien an und liefert weitere juristische Argumente in dieser Debatte. In dem beigefügten Begleitschreiben werden die negativen Folgen jener Anrechnungspraxis für das Pflegekinderwesen skizziert.
K.E. (Mai 2005)


An den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Herrn Wolfgang Clement

11019 Berlin

sowie

an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frau Renate Schmidt

11018 Berlin

2.5.2005

 

Sehr geehrter Herr Minister Clement, sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,

auf diesem Wege möchten wir Sie sehr herzlich darum bitten, umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Vollzeitpflegeverhältnisse im Kontext der Jugendhilfe durch die Anrechnung des so genannten Erziehungsbeitrags - der Kosten der Erziehung (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII) - auf Leistungen nach dem SGB II, die den Pflegepersonen zustehen, weiterhin in ihrem Bestand gefährdet werden.

Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vertritt die Ansicht, dass die Kosten der Erziehung des Pflegekindes als Einkommen des Pflegekindes und nicht als Einkommen der Pflegeperson(en) zu bewerten sind. Diese Position vertritt unter anderem auch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., so im Beitrag von Gila Schindler „Anrechnung von ‚Pflegegeld’ als Einkommen beim ALG II?“ (in: JAmt Heft 1/2005) sowie das Sozialgericht Aurich in seinem Beschluss vom 24.02.2005 (S 25 AS 6/05 ER). In der Konsequenz dürfen die Kosten der Erziehung nicht auf das Einkommen der Pflegeeltern angerechnet werden.

Doch auch wenn man in dieser grundsätzlichen Frage zur gegensätzlichen Einschätzung kommen mag und der Erziehungsbeitrag im Kontext des SGB II als eine Art von Einkommen der Pflegeperson gewertet wird, wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bislang handhabt, fordert der PFAD Bundesverband, dass die Kosten zur Erziehung analog den nicht steuerpflichtigen Einnahmen von Pflegepersonen für Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – ALG II-IV künftig als nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen gewertet werden.

Dafür sprechen auch die Ausführungen der Durchführungshinweise der Bundesagentur vom 30.11.2004 zu „weiterem nicht berücksichtigungsfähigen Einkommen“ (Absatz 3.6), die eine sittliche Verpflichtung zur häuslichen Pflege von Angehörigen als Grundlage für die Privilegierung von Pflegegeld- und Beihilfeleistungen nach SGB XI und SGB V anerkennen und hierbei explizit Pflegeeltern und Pflegekinder einbeziehen. Auch hier sollten Leistungen nach § 39 SGB VIII als nicht zu berücksichtigendes Einkommen ergänzt werden.

Der PFAD Bundesverband und seine Landesverbände beraten eine Vielzahl von Pflegefamilien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und die durch die derzeitige Anrechnung des Erziehungsbeitrages auf ihr Einkommen als Pflegeperson nach dem SGB II dazu genötigt werden, die Fortführung von Pflegeverhältnissen in Frage zu stellen. Dabei geht es um Pflegekinder, die teilweise seit vielen Jahren dauerhaft in der Pflegefamilie leben, um sich von dieser Basis aus sukzessive zu verselbständigen, deren Lebensmittelpunkt mittlerweile unzweifelhaft in dieser konkreten Familie liegt. Bereits die durch die derzeitige Ausführung des SGB II erzwungene Notwendigkeit für die Pflegeeltern, diesen Schritt zu erwägen, beeinträchtigt die Lebensperspektive und die Bindungssicherheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen existentiell. Umso erschütternder entwickelt sich die psychosoziale Situation der Pflegekinder, wenn in den nächsten Wochen und Monaten die Pflegeeltern diese Entscheidung definitiv umsetzen müssen, weil sie keinen materiellen Spielraum mehr sehen für die Aufrechterhaltung der Familienpflege.

Ebenso erhält der Verband Anfragen von Pflegeeltern, die gerne ein zweites und gegebenenfalls drittes Pflegekind aufnehmen würden, jedoch von Hartz IV betroffen sind und daher skeptisch sind, ob sie unter diesen Umständen auf Dauer hinreichende soziökonomische Bedingungen vorfinden, Pflegekinder zu erziehen.

Unter bindungstheoretischen Gesichtspunkten ist keinesfalls vertretbar, dass aus fiskalischen Gründen (im gegebenen, volkswirtschaftlich vollkommen irrelevanten Umfang) Pflegeverhältnisse gefährdet werden, Pflegekinder einen erneuten Beziehungsabbruch verkraften und in eine – für den Staat bekanntermaßen wesentlich kostenträchtigere – stationäre Maßnahme wechseln sollen. Es ist bestens bekannt, dass Kinder und Jugendliche solche institutionell evozierten ‚Jugendhilfekarrieren’ psychosozial mehrheitlich nicht zu verkraften vermögen und für ihre gesamte weitere berufliche und private Zukunft dadurch schweren, teilweise irreversiblen Schaden zu nehmen drohen. Zudem haben die Pflegeeltern einen öffentlichen Erziehungsauftrag angenommen, dessen erforderliche psychosoziale Rahmenbedingungen entsprechend staatlich zu schützen sind.

Im Ergebnis liegen die psychosozialen und fiskalischen Folgekosten der bisherigen Entscheidung der zuständigen Stellen, die Kosten der Erziehung als anzurechnendes Einkommen nach dem SGB II zu bewerten und somit eine Vielzahl von Pflegeverhältnissen nach dem SGB VIII zu gefährden bzw. zum Abbruch zu zwingen, um ein Vielfaches höher als die Beträge, die durch diese Maßnahmen zur Einsparung kommen sollen.

Darüber hinaus werden Pflegeeltern, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, derzeit teilweise mit Problemen bei der Berechnung des Mietanteils von Pflegekindern konfrontiert. Den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zufolge beträgt der Mietanteil am Pflegegeld (§ 39 Abs. 1 SGB VIII) derzeit 128,00 Euro. Die meisten Jugendämter richten sich in ihren Pflegegeldberechnungen nach diesen Empfehlungen. Nun wird von den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen gemäß den Bestimmungen des SGB II jedoch bei einem Teil der betroffenen Pflegefamilien eine Berechnung des Mietanteils des Pflegekindes/der Pflegekinder nach Anzahl der Personen in der Wohnung/im Haus vorgenommen, so dass teilweise weit höhere Mietanteile für das Pflegekind/die Pflegekinder angerechnet werden. Eine solche Verfahrensweise ist nach Ansicht des PFAD Bundesverbandes nicht gerechtfertigt, weil hiermit zum Nachteil der Betroffenen zwei Rechtssysteme in Widerspruch gebracht werden. Das Pflegegeld als monetärer Bestandteil einer Hilfe zur Erziehung wird auf Grundlage des SGB VIII errechnet; dieses kann nicht im Nachhinein durch Bestimmungen des SGB II in seiner Wirkung eingeschränkt werden. Pflegeeltern benötigen daher auch diesbezüglich baldmögliche Herstellung von Rechtssicherheit.

Kinder und Jugendliche, die einer Fremdunterbringung bedürfen, sollten nach Möglichkeit in einer Pflegefamilie und nicht in einer Institution Aufnahme finden, da sie in einer familialen Situation auf ihre persönlichen Bedürfnisse und Interessen individueller abstimmbare und kontinuierlichere Betreuung und Erziehung erleben können. Nur in Familien können Kinder und Jugendliche sich zudem zu familienfähigen Erwachsenen entwickeln. Daher muss jugendhilfepolitisch alles Mögliche unternommen werden, um Pflegefamilien quantitativ und qualitativ die erforderlichen finanziellen und fachlichen Rahmenbedingungen zu bieten, damit sie dieser schwierigen Aufgabe angemessen gerecht werden können.

Auch aus volkswirtschaftlichen Gründen ergibt sich ein klares Primat der Unterbringung in Pflegefamilien gegenüber institutionellen Lösungen.

Daher bitten wir Sie dringend, dafür Sorge zu tragen, dass die beschriebenen Schwierigkeiten für Pflegefamilien, in denen die Pflegeeltern Leistungen nach dem SGB II erhalten, umgehend behoben werden.

Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen

Ingrid Chaventré
Vorsitzende PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien
Vorsitzende PFAD für Kinder Landesverband Baden-Württemberg

 

-------------

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Pflegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Sie betreuen und erziehen Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer leiblichen Familie leben können und häufig bereits auf sehr schwere Lebensläufe zurückschauen müssen. In der Regel bedürfen diese daher ganz überdurchschnittlicher physischer, psychischer und sozialer Anstrengungen seitens der Pflegepersonen und ihrer Familien, um bestehende psychosoziale Belastungserfahrungen kompensieren, Entwicklungsrückschritte aufholen und sich möglichst befriedigend in das gesellschaftliche Leben integrieren zu können.

Familien, die diese Kinder aufnehmen, stellen sich somit oft langfristig einer besonderen und sozialpolitisch elementaren Herausforderung, die entsprechender ökonomischer und fachlicher Rahmenbedingungen und Unterstützungsleistungen durch Pflegekinderdienste und andere öffentliche Stellen bedarf.

Derzeit leben schätzungsweise 50.000 Pflegekinder im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung (SGB VIII) in etwa 30.000 bis 35.000 Pflegefamilien. Demgegenüber leben jedoch etwa 60.000 Kinder und Jugendliche in Heimen, zu großen Teilen schon als Kleinkind. Für Kinder und Jugendliche, die einer Fremdunterbringung bedürfen, sollte jedoch in erster Linie eine Möglichkeit zur Integration in eine familiäre Pflegestelle eröffnet werden, da die familiale Sozialisation gegenüber einer institutionellen potentiell essentielle Vorteile bietet: eine individuellere Förderung, eine größere Kontinuität der Bezugspersonen sowie die Chance zur sukzessiven Verinnerlichung realitätstüchtiger Familienstrukturen und Bindungsbeziehungen.

Zudem belasten die Kosten für familiale Pflegefamilien die öffentlichen Haushalte in weit geringerem Maße als die Unterbringung in institutionellen Maßnahmen.

Im Rahmen der Hartz IV-Reform sind nun vielfach Pflegeverhältnisse bei Pflegepersonen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, in ihrer Existenz bedroht, weil ein Teil des Pflegegeldes, die so genannten Kosten der Erziehung (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII), derzeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) als Einkommen der Pflegeperson(en) bewertet und auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet wird. Noch haben das BMWA und die Bundesagentur für Arbeit keine verlässlichen statistischen Angaben darüber veröffentlicht, wie viele Pflegefamilien und Pflegeverhältnisse dadurch aktuell in ihrem Bestand bedroht sind. Für Sachsen-Anhalt liegt eine Schätzung von derzeit etwa 130 Familien vor (vgl. ‚mittendrin’ 2/2005, S. 37). Man muss also davon ausgehen, dass schon jetzt mehrere Hundert Pflegefamilien von diesen Regelungen betroffen sind. Diese Zahl wird in Zukunft noch steigen, wenn weitere Pflegepersonen längerfristig arbeitslos werden sollten und Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen müssen. Zudem gibt es Pflegepersonen, die bereits Abstand davon nehmen, weitere Pflegekinder in ihren Haushalt aufzunehmen, weil sie von Hartz IV betroffen sind oder sein könnten und fürchten müssen, auf Dauer keine hinreichenden ökonomischen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Hilfe zur Erziehung vorzufinden.

Anbei senden wir Ihnen daher einen Offenen Brief zu, den der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zu Beginn dieses Monats an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie in Kopie an den Bundeskanzler und den Bundespräsidenten versandt hat, um zu erreichen, dass die betroffenen Pflegeverhältnisse schnellstmöglich sozioökonomisch wieder abgesichert werden. Wie darin beschrieben, reichen geringe Zusätze in der entsprechenden Verordnung zum SGB II sowie in den Durchführungsanweisungen der Bundesagentur aus, um die erwünschte Nichtanrechnung der Kosten zur Erziehung als Einkommen der Pflegepersonen zu gewährleisten.

Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. bittet Sie entsprechend auf diesem Wege sehr herzlich, sich nach Kräften für dieses Anliegen in Ihren Fraktionen, Parteien, Ausschüssen, in Bundestag und Bundesrat, in den Landtagen und anderen relevanten Gremien sowie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen, um zu verhindern, dass Pflegekinder, die teilweise seit vielen Jahren in der Pflegefamilie leben und sich dieser zugehörig fühlen und im Falle einer erneuten Trennung mehrheitlich größten Schaden nehmen würden, aus fiskalischen Gründen eine erneute Fremdunterbringung durchleiden müssen, oder erst gar keine Aufnahme in einer Pflegefamilie finden, zumal dies auch volkswirtschaftlich prognostizierbar mit einem erheblich größeren, unvermeidbaren Folgeaufwand verbunden sein wird.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Chaventré
Vorsitzende PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien
Vorsitzende PFAD für Kinder Landesverband Baden-Württemberg

s.a. Anrechnung des Pflegegeldes nach § 39 SGB VIII auf Leistungen nach dem SGB II

s.a. Brief der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien an das Familien- und das Wirtschaftsministerium

s.a. Brief der Bundesministerin Renate Schmidt an die BAG für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien zur Anrechenbarkeit von Pflegegeld als Einkommen nach dem SGB II

 

 

 

[AGSP] [Aufgaben / Mitarbeiter] [Aktivitäten] [Veröffentlichungen] [Suchhilfen] [FORUM] [Magazin] [JG 2011 +] [JG 2010] [JG 2009] [JG 2008] [JG 2007] [JG 2006] [JG 2005] [JG 2004] [JG 2003] [JG 2002] [JG 2001] [JG 2000] [Sachgebiete] [Intern] [Buchbestellung] [Kontakte] [Impressum]

[Haftungsausschluss]

[Buchempfehlungen] [zu den Jahrgängen]

Google
  Web www.agsp.de   

 

 

 

 

 

simyo - Einfach mobil telefonieren!

 


 

Google
Web www.agsp.de

 

Anzeigen

 

 

 

 


www.ink-paradies.de  -  Einfach preiswert drucken