FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2005

 

Brief der Bundesministerin Renate Schmidt an die
BAG für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien
zur Anrechenbarkeit von Pflegegeld
als Einkommen nach dem SGB II

 

Vorbemerkung: Das folgende Schreiben von Bundesministerin Renate Schmidt an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien ist ein vorläufig klarstellendes, zeigt aber noch keine voll zufriedenstellende Lösung zur Anrechenbarkeit von Pflegegeld nach dem KJHG auf Leistungen nach dem SGB II, weil es sich beim Pflegegeld – ähnlich wie beim Blindengeld – um eine zweckbestimmte Leistung handelt, die einem anderen Zweck dient, als Arbeitslosengeld II. Darüber hinaus ermutigt es, die derzeitige Praxis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in Frage zu stellen.

G.E. (April, 2005)

 

15.4.2005

 

Sehr geehrte Frau Hopp,
sehr geehrter Herr Malter,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. März 2005, mit dem Sie sich für Pflegeeltern einsetzen, die von den neuen Regelungen des SGB II betroffen sind. Konkret geht es um die Anrechnung von Pflegegeld für die Ausübung von Vollzeitpflege nach dem SGB VIII als Einkommen bei der Berechnung von Leistungen nach dem SGB II.

Im Zuge dieser Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit konnte die Zusage erreicht werden, das Pflegegeld für Vollzeitpflege nach § 39 SGB VIII in die Durchführungsbestimmungen zum SGB II der Bundesagentur für Arbeit als privilegiertes Einkommen aufzunehmen. Bislang wird dort nur das Pflegegeld für Tagespflege ausdrücklich erwähnt. Dieser Schritt wird zu einer Vereinheitlichung der Praxis in den Arbeitsagenturen beitragen.

Nach unserer abgestimmten Rechtsauffassung kann der Anteil des Pflegegeldes für die Kosten der Erziehung nach dem SGB VIII erst ab einer bestimmten Höhe als Einkommen der Pflegeeltern angerechnet werden. In der Praxis hat dies zur Folge, dass Pflegepersonen das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet wird, die nur ein Pflegekind betreuen.

Somit sind derzeit nur die Pflegeeltern durch die Anrechnung von Pflegegeld als Einkommen benachteiligt, die zwei und mehr Pflegekinder betreuen. Ungeachtet der vergleichsweise eher geringen Anzahl betroffener Pflegeeltern können die Auswirkungen im Einzelfall gravierend sein.

Die von Ihnen befürchteten Konsequenzen im Zusammenhang mit der Verwendung des Begriffs „eine Art Erwerbstätigkeit“ werden jedoch nicht eintreten. Auch wenn es bei dem derzeitigen Status quo bleiben sollte und im Rahmen von Leistungen nach dem SGB II das Pflegegeld als Einkommen angerechnet wird, so ist damit keine pauschale Aussage getroffen, die für alle weiteren Rechtsgebiete Geltung hat. Die Anerkennung der Vollzeitpflege durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als eine Art Erwerbstätigkeit, hatte lediglich den für die Pflegepersonen positiven Zweck, damit einen weiteren Betrag gemäß § 30 SGB II anrechnungsfrei zu stellen.

Dennoch halte auch ich es für erstrebenswert, mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und  Arbeit eine Einigung zu erzielen, die dem Interesse der Pflegekinder besser dient. Ein entsprechender Austausch findet bereits statt. Da sich die Umsetzung des SGB II noch in der Anfangsphase befindet, wird bei der Lösung einzelner Problempunkte jedoch noch ein wenig Geduld aufzubringen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Renate Schmidt

 

s. Brief der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien an das Familien- und das Wirtschaftsministerium

 

 

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