FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Präsentation / Jahrgang 2007

 

Jutta Elz (Hrsg.)

Kooperation von Jugendhilfe & Justiz
bei Sexualdelikten gegen Kinder

Kriminologie und Praxis: Band 53, Wiesbaden:
 Kriminologische Zentralstelle e. V. (KrimZ)

ca. 245 Seiten; 20,00 Euro,
 ISBN 13: 978-3-926371-76-8

 

Kooperation findet nur statt, wenn sie sich für die Beteiligten lohnt. Scheint der persönliche Einsatz unverhältnismäßig, die eigene Souveränität gefährdet, das gemeinsame Ziel doch mehr das des Anderen zu sein, bleibt es häufig bei halbherzigen Versuchen. Unterschiede in den Aufgaben und Befugnissen, Handlungsformen und Rahmenbedingungen von Jugendhilfe sowie Justiz stellen zusätzliche Hindernisse dar, die durch Informationsmängel und Vorurteile verstärkt werden. Die Problematik kann sich weiter verschärfen, wenn es um von Sexualdelikten betroffene Kinder geht, da den Beteiligten der vermeintlich beste Weg dann besonders wichtig, dieser aber mit speziellen Schwierigkeiten gepflastert ist.

Um die Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder näher zu beleuchten, veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) im März 2006 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung. Deren Ergebnisse dokumentiert der vorliegende Band, der ergänzt wird um eine Auswahlbiblio-
graphie zum Veranstaltungsthema.

Im ersten Beitrag erläutert Reinhard Wiesner den verfassungsrechtlich verankerten Schutzauftrag der Jugendhilfe sowie die historisch bedingte Aufgabenteilung zwischen Jugendamt und Gericht, um vor diesem Hintergrund Struktur und Ziel des neuen § 8a SGB VIII darzulegen. Ausgehend von der Prämisse, dass Kinderschutz Datenschutz braucht, führt Thomas Meysen in Grundsätze ein und erklärt anhand von Praxisbeispielen die Regelungen bei der Weitergabe von Informationen zwischen den Beteiligten. „Aus Worms lernen“ heißt für Max Steller, bei der Verdachtsprüfung auf sexuellen Kindesmissbrauch bestimmte Fehler – darunter die mögliche Verengung der Perspektive durch Kooperation – zu vermeiden, um so individual- und sozialschädliche Konsequenzen einer Fehldiagnose zu verhindern. Michael Kölch und Jörg M. Fegert stellen aus empirischer Sicht Probleme, aber auch protektive Faktoren in Kinderschutzverfahren wegen sexuellen Missbrauchs dar. Anhand dieser und weiterer Forschungsergebnisse plädieren sie für eine Institutionalisierung von Kooperation. Ebenfalls anhand empirischer Daten zeichnet Barbara Mutke den Weg von Gefährdungslagen betroffener Minderjähriger über Hilfestellungen des Jugendamtes und die Information des Familien-
gerichtes bis zu dessen Entscheidung nach. Stefan Heilmann zeigt Leitlinien, Rechtsgrundlagen sowie wechselseitige Abhängigkeiten der Beteiligten bei Verfahren nach § 1666 BGB auf und gelangt zu dem Schluss, dass eine staatliche Intervention zum Wohle des Kindes eine konstruktive Zusammenarbeit voraussetzt. Grundprinzipien, juristische Probleme und opferschützende Regelungen bei Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs beleuchtet Dagmar Freudenberg – aber auch die Bedeutung von Strafverfahren als Opferschutz.

Friesa Fastie veranschaulicht das Konzept der Sozialpädagogischen Prozessbegleitung anhand der ersten Hilfedurchführung dieser Art und stellt eine Checkliste für die Praxis vor, die in der Weiterbildung zum/zur Sozialpädagogischen ProzessbegleiterIn entwickelt wurde. Melanie Blattner diskutiert die Bedeutung von Gerichtswissen zur Entlastung kindlicher Zeugen, leitet daraus die bei der Entwicklung eines Films zu berücksichtigenden Inhalte ab und dokumentiert die aus dessen Einsatz resultierenden Wissenszuwächse. In drei Beiträgen berichten Gründungsmitglieder über Kooperationen, die Modellcharakter erlangt haben: Wolfgang Raack beschreibt das „Kerpener Modell“ zur Zusammenarbeit in familiengerichtlichen Verfahren und betont die Bedeutung des Ergänzungspflegers zur verfahrensübergreifenden Vertretung von Kindern. Dagmar Freudenberg erläutert Entstehung, Grundsätze und Umsetzung des „Göttinger Modells“, eines Konzepts zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch von Kindern durch elterliche oder i. S. von § 52 StPO verwandte Personen. Monika Bormann schildert anhand der Entwicklung des Bochumer „Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt“ die Schwierigkeiten, die sich in der Zusammenarbeit von Menschen aus unterschiedlichen Berufen und Systemen ergeben. Annette Frenzke-Kulbach, die diese Modelle wissenschaftlich untersucht hat, erörtert die so ermittelten Aspekte erfolgreicher multiprofessioneller Kooperation gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. In dem den Band abschließenden Beitrag nimmt Jessika Kuehn-Velten das Kind in den Blick, das in seinen verschiedenen Rollen – als Individuum, als Kind seiner Eltern und Beteiligter im Hilfeprozess selbst – den Wunsch nach und das Anrecht auf Respekt und Wertschätzung hat.

Erstmals war die KrimZ mit einer Tagung zu Gast im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Dafür danke ich dem Hausherrn, Staatsminister Udo Corts, ebenso wie für seine netten Grußworte. Gedankt sei auch der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries und Helmut Fünfsinn, Abteilungsleiter im Hessischen Ministerium der Justiz, mit deren freundlichen Grüßen die Tagung eröffnet werden konnte.

Mein Dank gilt zudem allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KrimZ, die an der Tagungsvorbereitung und -gestaltung sowie der Erstellung dieses Bandes beteiligt waren, namentlich Gabriele Adler, Ralph Bergmann und Lars Redert, die ich immer wieder mit diversen Sonderwünschen konfrontierte.

Ganz besonders bedanke ich mich aber bei allen Autorinnen und Autoren, die dafür gesorgt haben, dass die Tagung und dieser Band für mich in jeder Hinsicht ein Gewinn waren.

Jutta Elz
Wiesbaden, im Februar 2007    
                                                       

s.a. www.krimz.de

 

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