FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Rezension / Jahrgang 2006

 



Michael Wuppermann

Adoption – Ein Handbuch für die Praxis
Adoptionsvorbereitung und Adoptionen im In- und Ausland

 

Bundesanzeiger Verlag, 2006
216 Seiten, 29.80 Euro
 


Dr. Michael Wuppermann ist Richter a.D. und war am Amtsgericht für Familienrecht, Personenstandsrecht, Nachlassrecht und Jugendrecht zuständig. Die Aufgabenstellung des vorliegenden Buches wird im Vorwort folgendermaßen beschrieben: 
„Die Adoption, längst der Begrifflichkeit und dem Zweck früherer Zeiten entwachsen, hat durch erhebliche internationale Entwicklungen, die starke Aus- und Rückwirkungen auf die nationale Rechtsentwicklung sowie durch die moderne Bevölkerungsentwicklung, an Gewicht gewonnen. Sie hat durch das Erstarken weltweiten Kinderhandels einen Zustand erreicht, der für Adoptionsbeteiligte, Jugendbehörden und Gerichte zu einer Fehlentwicklung geführt hat, die oft nicht erkannt oder nicht genügend bekämpft wurde. Daraus ergab sich die Entwicklung internationaler Maßnahmen. Sie führten zu der Anregung, die vielfachen Materialien und Empfehlungen aus Wissenschaft und Praxis auf der Basis internationaler Abkommen für das deutsche Rechtsgebiet zu sammeln und aufzuarbeiten.“ (S. 7)

Zunächst eine Übersicht:

Vorwort
Inhalt
Abkürzungen
Literatur

Teil 1 (Einleitung)
I. Allgemeines
II. Die Entwicklung der Adoption in Gesamt-Deutschland seit 1945
III. Begriffliche Abgrenzungen

Teil 2 (Internationale Adoption)
I. Adoption Minderjähriger, Internationale Abkommen, kollisionsrechtliche Fragen
II. Anerkennung und Wirkung ausländischer Adoptionen
III. Verfahrensfragen und besondere personenstandsrechtliche Problematik
IV. Staatsangehörigkeitserwerb und -verlust durch Adoption

Teil 3 (Adoptionsvorbereitung und Adoptionen im Inland)
I. Minderjährigenadoption
II. Materielles deutsches Adoptionsrecht
III. Adoption von Erwachsenen
IV. Kosten der Adoption
V. Fortführung der Arbeiten zum HAdÜ

Rechtsvorschriften
Arbeitshilfen
Anschriften
Stichwörter

Das Buch besticht durch eine sorgfältige Struktur, ein ausführliches Stichwortverzeichnis, ein Adressenverzeichnis, viele Literaturhinweise und eine beigelegte CD-Rom mit Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen. Über ca. 100 Seiten hinweg werden 143 zentrale Begriffe oder kurze Themen zu Adoptionsvorbereitung und Adoptionen im In- und Ausland abgehandelt. Einige Beispiele:
„Fernadoption: Eine Fernadoption liegt vor, wenn die Adoption im Herkunftsland des Kindes stattfindet, die zukünftigen Adoptiveltern jedoch in einem anderen Land wohnen. Solche Fälle, in denen insbesondere die Adoptiveltern vor der Adoption wenig oder keinen Eingewöhnungskontakt mit dem Kind haben, dürften freilich seltenere Fälle sein, da sonst insoweit die Gefahr besteht, dass das Kindeswohl in erheblichem Maße vernachlässigt wird.“ (S. 34)

Unter dem Begriff ‚Kindeswohl’ ist dann auf Seite 40 im Kapitel über ‚Internationale Adoption’ zu lesen:
„Kindeswohl ist nach wie vor ein unbestimmter Rechtsbegriff, da bei jedem einzelnen Kind auf unterschiedlichste Aspekte, die sein Leben und seine Entwicklung bestimmen sollen, abzustellen ist.
   Es ist im Falle der Adoption aber grundsätzlich darauf zu achten, dass dem Kind eine behütete familiäre Umgebung zu optimalem Aufwachsen gesichert wird. In einer solchen Umgebung soll es sich möglichst ungestört zu eigener Lebensfähigkeit und Persönlichkeit entwickeln können.
   Zentrales Anliegen ist dabei die Bildung (oder das Vorhandensein) eines intakten Eltern-Kind-Verhältnisses. Dabei ist abzuwägen, ob die gravierenden Änderungen, die eine Adoption im Leben des Kindes mit sich bringt, nicht durch ein ausreichend langes Pflegekindschaftsverhältnis abgefedert werden und was von beiden Instituten für die zu erwartende zukünftige Entwicklung des Kindes zuträglicher ist. In diesem Rahmen ist die Sicht, ob das Kind, selbst wenn es sich in der Kindheit in einer Pflegefamilie befindet, die mit allen rechtlichen Konsequenzen zur Adoptionsfamilie wird, im Sinne des Kindeswohles positiv entwickelt mit der Trennung von den leiblichen Eltern in erheblicher – vielfach auch bei unterschiedlicher Hautfarbe – Weise durch seine Lebensumgebung in deutliche Schwierigkeiten gerät. Diese Problematik ist in der Nachkriegszeit häufig bei deutsch-amerikanischen Kindern zu beobachten gewesen.
   Auch im Bereich der internationalen Abkommen spielt das Kindeswohl bis zuletzt in das KSÜ eine immer mehr tragende Rolle. Bei der schon im § 1741 BGB deutlich hervorgehobenen Priorität des Kindeswohles trotz Anknüpfung an das Adoptionsstatut oder (wie im MSA) an das Aufenthaltsrecht, spielt die Diskussion um die Berücksichtigung des Art. 23 EGBGB im Hinblick auf die strengen Prinzipien des deutschen materiellen Rechts eine bedeutsame Rolle.
   Art. 21 der UN-Kinderrechte-Konvention vom 20.11.1989 legt grundlegend den Vorrang des Kindeswohles als Ziel der Adoption fest, betont besonders die Gewährleistung des Kinderschutzes bei internen wie internationalen Adoptionen, bis hin in die Abwägung der Belastungen für das Kind bei grenzüberschreitenden Adoptionen, die durchaus auch Schwierigkeiten implizieren.“

Unter ‚Zuständigkeit für Eignungsberichte’ (S. 88) wird mitgeteilt:
„Der Eignungsbericht über Adoptionswillige wird in deren Heimatland bzw. ihrem Aufenthaltsland von der örtlichen Vermittlungsstelle erstellt. Er wird nach Anhörung der Adoptionswilligen und Überprüfung der Voraussetzungen für eine Adoption bei ihnen von der Vermittlungsstelle an die Zentrale Vermittlungsstelle (Landesjugendamt) übergeben, die dann bei Auslandsvermittlungen die Bundeszentrale einschaltet. Diese gibt den Eignungsbericht mit einer Empfehlung an die zuständige ausländische Zentrale Vermittlungsstelle, die ihrerseits Vorbereitungen für ein Kind getroffen hat, auf das der Eignungsbericht der Adoptionswilligen am besten passt. Die Zentrale Bundesvermittlungsstelle trägt die Funktionen zur Vermittlung für alle nationalen Grenzen überschreitende Adoptionen.
   Die Bundeszentralstelle ist darüber hinaus bei Verfahren der Anerkennung ausländischer Adoptionen zu beteiligen.“

Wuppermann beschränkt seine Ausführungen überwiegend auf formale Aspekte. Schlagwörter aus der humanwissenschaftlichen Fachliteratur wie ‚Bindung’, ‚Trauma’ oder ‚Deprivation’ sind im Stichwortverzeichnis nicht vorhanden.

Im zweiten Teil des Buches werden die relevanten Rechtsvorschriften ausgewählt und im Wortlaut wiedergegeben. Es eignet sich alleine schon deshalb gut als Nachschlagewerk und Orientierungshilfe, vorzugsweise für Fachkräfte, ersetzt aber nicht eine einleitende oder weiterführende Lektüre (s. z.B. Riedel).

Christoph Malter (Sept. 2006)

 

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