Tenor
1. Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Schreibens bzw. seines Bescheids vom 24.10.2006 in der Gestalt seines aufgrund mündlicher Verhandlung vom 24.05.2007 ergangenen Widerspruchsbescheides verpflichtet, die Aufwendungen der Klägerin hinsichtlich der Beiträge für ihre bei der … Lebensversicherung AG abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung und für ihren bei der Bank abgeschlossenen Wertpapier-Sparvertrag für den Zeitraum vom 01.10.2005 bis zum 31.12.2006 in Höhe von monatlich 97,50 EUR und für den Zeitraum ab dem 01.01.2007 bis zum 31.05.2007 in Höhe von monatlich 99,50 EUR zu erstatten.
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