FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2007

 

 Das DIJuF-Forschungsprojekt „Örtliche Zuständigkeit
und Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe“

Anlass und Hintergrund des Projekts

 

Die Vorschriften des SGB VIII zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung verfolgen zwei Ziele, die nicht leicht miteinander zu vereinbaren sind. Zum einen wollen sie die räumliche Nähe zwischen der Lebenswelt der Familie und dem Jugendamt „vor Ort“ sicherstellen. Zum anderen soll durch die Zuständigkeitsverteilung auch eine „gerechte“ Kostenverteilung zwischen den kommunalen Jugendhilfeträgern erreicht werden.

Ergebnis dieser Konstruktion ist ein an Komplexität kaum zu überbietendes Normenprogramm in den §§ 86 ff., 87 ff. sowie §§ 89 ff. SGB VIII, das mittlerweile nur noch als unübersichtlich bezeichnet werden kann und einen hohen bürokratischen Aufwand für die Klärung der Zuständigkeit und die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen nach sich zieht. Eine befriedigende Antwort für das zugrunde liegende praktische Problem vermag es trotzdem nicht in jedem Fall zu geben. Auch eine enorm vermehrte Rechtsprechung sowie eine steil steigende Zahl der Anfragen beim DIJuF in diesem Bereich deuten auf ein zunehmendes Bedürfnis nach praxisgerechten Vorschriften hin.

Ein besonders sensibles Thema ist dabei die Frage nach der Regelung der örtlichen Zuständigkeit bei Dauerpflegeverhältnissen, die nach einigem Hin und Her aufgrund umfänglich negativer Reaktionen betroffener Pflegepersonen und ihrer Fachverbände in der jüngsten gesetzgeberischen Episode nun doch nicht angegangen wurde. Stattdessen wurde eine grundlegende Novellierung versprochen, weil auch andere Konstellationen Fragen der örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung aufwerfen, wie etwa nach der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts, dem Fortsetzungszusammenhang beim Hilfebeginn oder der Schutzwürdigkeit eines Einrichtungsortes.

So evident die Reformbedürftigkeit der derzeitigen Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung ist, so groß ist die Ratlosigkeit in Bezug auf neue Lösungsansätze. Damit eine Reform tatsächlich zu Verbesserungen für die Bürger und zu Verwaltungsvereinfachung für die Jugendämter führen kann, bedarf es daher einer grundlegenden Analyse der vielschichtigen Interessenlagen.

Zielsetzung
Mit dem Projekt, das das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. seit Juli 2007 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchführt, sollen Vorschläge für eine Neuregelung der Vorschriften der §§ 86 bis 89 h SGB VIII entwickelt werden. Ziel ist eine verwaltungsrechtlich einfachere Handhabung bei gleichzeitig bestmöglicher Berücksichtigung der sozialpädagogisch-fachlichen Anforderungen an die Gestaltung des Hilfeprozesses zum Wohl der Kinder, Jugendlichen und Familien.

Dazu sind verschiedene Zugänge geplant, die in den folgenden zweieinhalb Jahren durch zwei Juristinnen und einen Soziologen umgesetzt werden sollen.

  • Zum einen ist eine Untersuchung der geltenden Rechtslage unter vergleichender Heranziehung der Vorschriften anderer Sozialleistungssysteme sowie ausländischer Rechtsvorschriften geplant, um daraus gegebenenfalls Anregungen für künftige Gestaltungsmöglichkeiten zu erhalten.
     
  • Es sollen aber auch die Erfahrungen und Bedürfnisse der Praxis angemessen Berücksichtigung finden. Das heißt, es werden zum einen qualitative Interviews mit Expert/inn/en in den Sozialen Diensten und im Arbeitsfeld der Wirtschaftlichen Jugendhilfe geführt. Zum anderen soll über themenzentrierte Interviews die Perspektive der Leistungsberechtigten und der Leistungserbringer (Pflegepersonen, Heime etc.) Eingang in den Prozess finden. Schließlich sollen diese Erkenntnisse durch eine quantitative Befragung der öffentlichen Träger abgesichert und untermauert werden.

Auf der Grundlage der rechtlichen und empirischen Untersuchungen sollen schließlich Eckpunkte einer Reform formuliert und in der Diskussion mit einer interdisziplinär zusammengesetzten Expert/inn/engruppe Stück für Stück in konkrete Vorschläge überführt werden. Die Arbeitsgruppe wird den gesamten Projektverlauf begleiten und die besonderen Erfahrungen auf Seiten der sozialpädagogischen wie wirtschaftlichen Fachlichkeit sowie auch der Wissenschaft einbringen.

Kontakt
Projekt „Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung“,
Marion Küfner, Dr. Axel Philipps, Diana Eschelbach
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V.
Postfach 10 20 20, 69010 Heidelberg
kuefner@dijuf.de

www.dijuf.de

 

 

 

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