Nachfolgend der Brief des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an einen Bundestagsabgeordneten.
"Sehr geehrter Herr Abgeordneter, in der Frage der Versicherungspflicht von Pflegeeltern in Vollzeitpflege in der gesetzlichen Unfallversicherung komme ich heute zurück auf das Schreiben des Parlamentarischen Staatssektretärs Herr Thönne vom 19. Juni 06.
Die Thematik wurde in Abstimmung mit dem Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend unter Beteiligung des Bundesversicherungsamtes, der zuständigen Berufgsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und des Bundesverbandes der Unfallkassen eingehend geprüft.
Im Ergebnis besteht bis auf Einzelfälle, in denen der Erwerbszweck im Vordergrund steht, kein Versicherungsschutz für Vollzeitpflegeeltern in der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich um eine spezifische familienähnliche Betreuung und Fürsorge, die sich einer Einordnung unter die Tatbestände der gesetzlichen Unfallversicherung entzieht, insbesondere auch im Hinblick auf die schwierige Abgrenzung zwischen privater und unter Unfallversicherungsschutz stehender Tätigkeit. Aus diesen Gründen wäre auch eine gesetzliche Erweiterung des Versicherungsschutzes nicht angezeigt.
Daher sollte dem betroffenen Personenkreis eine Absicherung im Rahmen einer privaten Unfallversicherung empfohlen werden.
im Auftrag Georg Recht"
Geord Recht ist Leiter der Abteilung Sozialversicherung, Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch, Soziale Entschädigung.
s. a. http://aktivverbund.de/index.php?option=com_content&task=view&id=109&Itemid=39
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