Der Fall Kevin aus Bremen illustriert beispielhaft, worum es geht, auch wenn nur wenige Fälle von Kindeswohlgefährdung tödlich enden. Auf der Tagung werden Methoden vorgestellt und diskutiert, die es erlauben, begründete Aussagen zum Kindeswohl zu machen, um in familiengerichtlichen Kontexten die Rechte von Kindern sach- wie kindgerecht zu erkennen, zu berücksichtigen und nachvollziehbar zu vertreten.
Darüber hinaus geht es auch um familiäre Problemlagen, bei denen grundsätzlich eine mögliche Kindeswohlgefährdung anzunehmen ist. Auch hier sind die in der Tagung vorgestellten und erarbeiteten Methoden zur Sicherung des Kindeswohls auf die Aspekte von Vernachlässigung und Mißhandlung anzuwenden und es ist zu fragen, ob die Elternrechte durch ein früheres und zunächst helfendes Eingreifen zugunsten des Kindeswohls stärker eingeschränkt werden sollten als es vielfach der Fall ist. Dabei wird die Frage zu beantworten sein, welche politischen und (straf-)rechtlichen Weichenstellungen und welche organisatorischen Änderungen erforderlich sind, damit die mit dem Schutz des Kindeswohls beauftragten Behörden ihrem Auftrag auch tatsächlich nachkommen (können).
Die Tagung richtet sich an alle, die sich – beruflich oder privat – mit Kindeswohlfragen beschäftigen. Besonders angesprochen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus: Familiengerichten, Jugendämtern und Verfahrenspflegschaft, aus Kindertageseinrichtungen und Schulen, sowie Kinderärzte, Hebammen und Pflegepersonal, soweit sie sich über den engeren Rahmen ihres Dienstauftrags hinaus für die Interessen von Kindern einsetzen wollen.
Anfragen richten Sie bitte an die Evangelische Akademie Bad Boll Sekretariat: Hildegard Knecht
Telefon +49 7164 79-224 Telefax +49 7164 79-5224 Hildegard.knecht@evakademie-boll.de
weitere Infos unter http://www.ev-akademie-boll.de/tagungen/details/651207.pdf
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