FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2006

 

RECHT WÜRDE HELFEN

Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V.

 

Was ist RECHT WÜRDE HELFEN?
Recht und Würde von verletzten Zeugen und Zeuginnen in Strafprozessen in den Mittelpunkt zu stellen, ist das Ziel des Instituts für Opferschutz im Strafverfahren RECHT WÜRDE HELFEN. Schirmherrin ist die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries.
Kinder und Jugendliche, die Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt wurden, sind oft schwer traumatisiert. Wenn sie als ZeugInnen vor Gericht aussagen müssen, belastet sie das zusätzlich. Einerseits kehren Angst, Scham und quälende Erinnerungen zurück. Andererseits steht ihre Aussage auf dem Prüfstand und entscheidet über das Schicksal des Angeklagten. Das kann Schuldgefühle verursachen. In dieser Situation sollten alle Verfahrensbeteiligten besonders schonend mit jungen OpferzeugInnen umgehen. Denn wie sie Missbrauch oder Misshandlungen verarbeiten, hängt entscheidend davon ab, wie ihnen vor Gericht begegnet wird. In vielen Fällen jedoch achten die Prozessbeteiligten weniger auf das Wohlergehen der Betroffenen als auf den Täter und seine Verurteilung.
Hier will RECHT WÜRDE HELFEN Abhilfe schaffen. Bundesweit renommierte Expertinnen und Experten aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Psychologie, Anwaltschaft und Sozialpädagogik haben darum im Mai 2004 das Institut gegründet. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist, jungen OpferzeugInnen solche Verfahren zu erleichtern und dafür eine fachlich qualifizierte Sozialpädagogische Prozessbegleitung bundesweit zu etablieren.

Was bedeutet Sozialpädagogische Prozessbegleitung?
Sozialpädagogische ProzessbegleiterInnen sind sozialpädagogisch und strafrechtlich versierte Fachkräfte, die interdisziplinär arbeiten und Betroffene bis nach dem Gerichtsprozess betreuen. Denn bisher vermitteln häufig juristisch nicht weitergebildete BetreuerInnen den ZeugInnen das komplexe Geschehen vor Gericht nicht angemessen; schlimmstenfalls beeinflussen sie die Aussagen der Kinder und Jugendlichen. Umgekehrt können nicht fortgebildete RichterInnen, StaatsanwältInnen und AnwältInnen die Kinder durch unsensible Befragungen erneut traumatisieren. Sozialpädagogische ProzessbegleiterInnen sorgen für Kooperation statt Konkurrenz zwischen den beteiligten Institutionen.

Was vermittelt die Weiterbildung?
Das Institut für Opferschutz im Strafverfahren RECHT WÜRDE HELFEN bildet seit Oktober 2005 Sozialpädagogische Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter aus. Finanziell gefördert wird das Projekt zur Zeit von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin. Ein interdisziplinäres Team aus SozialarbeiterInnen und -pädagogInnen, PsychologInnen, PolizistInnen, RechtsanwältInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen mit langjähriger Berufserfahrung vermittelt den ProzessbegleiterInnen praxisnahe und authentische Kenntnisse aus ihren jeweiligen Arbeitsbereichen. Die Schulung baut damit Brücken über fachspezifisches Wissen hinweg. Sie findet berufsbegleitend an acht Wochenenden statt und schließt mit Zertifikat ab.

Literaturtipp: Friesa Fastie (Hrsg.): Opferschutz im Strafverfahren. Sozialpädagogische Prozessbegleitung bei Sexualdelikten. Ein interdisziplinäres Handbuch. Verlag Leske und Budrich, Opladen 2002. 408 Seiten. 22,80 Euro.

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