Eine gut unterrichtete Pflegemutter aus dem norddeutschen Raum berichtet aus einem Gespräch mit einer im Jugendamt tätigen Sozialarbeiterin, daß jene die schriftliche Anweisung bekommen habe, bei Anzeichen von Vernachlässigung und Mißhandlung erst dann einzugreifen, wenn es sich um eine lebensbedrohliche Situation handelt. Begründung: Kostendämpfung!
Wenn solche kraß rechtswidrigen Anweisungen sogar schriftlich erfolgen – wie mögen die Sozialarbeiter wohl mündlich unter Druck gesetzt werden?!
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