FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2003

 

Barbara Stolterfoht
Staatsministerin a.D.

Kassel, den 10.09.2003

An den
Bundesminister der Finanzen
Herrn Hans Eichel
Wilhelmstr. 97

10117 Berlin

Steuerliche Berücksichtigung von Pflegekindern in Vollzeitpflege

Sehr geehrter Herr Minister Eichel,

in großer Sorge wende ich mich heute an Sie, um Sie auf ein gravierendes Defizit des bestehenden Einkommenssteuerrechts hinzuweisen.

Als Folge eines Urteils des Bundesfinanzhofes vom 29.1.2003, AZ VIII R 71/00, hat sich die materielle Situation vieler Pflegefamilien schlagartig drastisch verschlechtert.

Nur wenn solche Familien detailliert nachweisen können, dass ihre Aufwendungen für ein Pflegekind die für das Kind gewährten öffentlichen Unterstützungen um mindestens 20 % überschreiten, wird das Pflegekind künftig als Kind im steuerrechtlichen Sinne anerkannt. Diese Entscheidung wirkt sich negativ auf viele Rechtsbereiche des alltäglichen Lebens sowie insbesondere auf die materielle Stellung von Pflegefamilien aus.

Der Bundesfinanzhof hat selbst in seiner Urteilsbegründung zu erkennen gegeben, dass diese Konsequenz seiner Rechtsprechung möglicherweise nicht vom Gesetzgeber gewollt war. Aus Gründen der rechtlichen Eindeutigkeit musste jedoch so entschieden werden. Der Bundesfinanzhof hat auf die notwendigen Aktivitäten des Gesetzgebers hingewiesen, die diesen Zustand verändern können.

Angesichts der immensen Bedeutung des Einsatzes von Pflegefamilien für die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen und ihres Stellenwerts für die Erbringung von Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII möchte ich Sie bitten, sich für eine Änderung des maßgeblichen § 32 Abs. 1 EStG einzusetzen. Ziel muss eine Klarstellung sein, dass Pflegekinder i.S: des § 33 SGB VIII mit gemeint sind.

Pflegeeltern übernehmen die Verantwortung für Kinder und Jugendliche in sehr belastenden Situationen. Ihr Engagement braucht die Wertschätzung und Unterstützung der Gesellschaft in besonderem Maße.

Wenn sich jetzt aufgrund der neuen Rechtsprechung so einschneidende materielle Konsequenzen und problematische symbolische Botschaften (“Pflegekinder sind keine Familienkinder im steuerrechtlichen Sinne”) ergäben, so wäre dies fatal für die existierenden Pflegefamilien. Es wäre darüber hinaus eine massive weitere Hürde für die Gewinnung neuer Familien, die bereit und in der Lage sind, diese wichtige Aufgabe von Pflegefamilien zu übernehmen. Eine derartige Initiative ist deshalb dringend notwendig.

Über Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieses wichtigen Anliegens würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Stolterfoht
Vorsitzende, DPWV

 

 

 

 

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