FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2003

 

Caspers-Merk zum weltweiten Tag des alkoholgeschädigten Kindes
Alkoholschädigungen bei Kindern in der Schwangerschaft - ein vermeidbares Risiko 

 

Etwa 10.000 Kinder pro Jahr leiden in Deutschland an den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums ihrer Mütter während der Schwangerschaft. Bei jährlich über 2.000 Kindern äußern sich die Schädigungen mit Wachstumsstörungen, körperlichen Deformierungen sowie geistigen und seelischen Behinderungen in dem Krankheitsbild des Fetalen-Alkohol-Syndroms (FAS).

Anlässlich des weltweiten Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 09. September erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk:

„Schätzungsweise 9,3 Millionen Menschen in Deutschland trinken Alkohol in riskanter Weise 1,6 Millionen sind behandlungsbedürftig alkoholkrank. Rund ein Drittel davon sind Frauen und haben das Risiko, ein durch Alkohol geschädigtes Kind zur Welt zu bringen. Die Schädigung des Kindes ist abhängig von der Dauer, der Menge und der Art und Weise des Trinkens während der Schwangerschaft. Schon ein geringer Alkoholkonsum während der Schwangerschaft oder vereinzelte Trinkexzesse können zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des ungeborenen Kindes führen. Deshalb ist ein Verzicht auf Alkohol während der Schwangerschaft der einzig richtige Weg.“

Die meisten Frauen reduzieren ihren Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bzw. stellen ihn ganz ein. Psychisch stark belastete Frauen setzen ihren Alkoholkonsum während der Schwangerschaft jedoch oft fort. Frauen mit einem problematischen Alkoholkonsum werden zudem von ärztlichen oder psychologischen Hilfsangeboten nicht ausreichend erreicht oder sie entziehen sich diesen Hilfen. Die Einstellung des Alkoholkonsums ist selbst im späteren Schwangerschaftsstadium noch sinnvoll.

„Wichtig ist eine breite und frühzeitige Aufklärung über mögliche Schädigungen des Kindes im Mutterleib durch Alkohol. Bestehende Suchtprobleme müssen in der Schwangerenberatung erkannt und geeignete Hilfs- und Unterstützungsangebote den betroffenen Frauen vermittelt werden“, betont Caspers-Merk.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat deshalb im Jahr 2002 Materialien zur Früherkennung von alkoholbedingten Problemen in der Schwangerschaft publiziert. Ein Beratungsleitfaden zur Kurzintervention bei Patienten mit Alkoholproblemen wurden für Gynäkologen, Hebammen und andere medizinische Berufe in einzelnen Bundesländern vertrieben. Diese werden auf Anfrage an alle Interessenten verschickt. Die Broschüre "Alkoholfrei durch die Schwangerschaft" wurde inzwischen zehntausendmal, der Beratungsleitfaden für die ärztliche Praxis zwanzigtausendmal und das Faltblatt "Auf dein Wohl mein Kind" über hunderttausendmal vertrieben.

Die Materialien können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de
Betroffene Frauen können sich zur Beratung und für Hilfsangebote neben den behandelnden Arzt an die Suchtberatungsstellen in jeder Stadt in Deutschland wenden. Auch über das Internet stehen unter
www.fasworld.de hilfreiche Informationen und Kontaktadressen über eine Selbsthilfeorganisation zur Verfügung.

Presseerklärung des Bundesministeriums für Gesundheit, 9-9-03

 

 

 

 

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