Der Ausschuss Soziales, Familie und Jugend des Deutschen Städtetages hat eine Empfehlung zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in Jugendämtern bei akut schwerwiegender Gefährdung des Kindeswohls veröffentlicht (Das Jugendamt 5/2003). Es werden Verfahrensstandards mit dem Ziel beschrieben, in bestmöglicher Weise das Kindeswohl zu sichern und gleichzeitig das Risiko einer strafrechtlichen Verantwortung für die Fachkraft zu minimieren. Ausgangspunkt der Empfehlung war sowohl die im Jahr 1999 vorgenommene Standortbestimmung des Fachausschusses zur 'Qualitätssicherung erzieherischer Hilfen', als auch die stattgefundenen Strafverfahren gegen MitarbeiterInnen in Jugendämtern in Fällen der Kindesvernachlässigung, der Kindesmisshandlung und des Kindstodes. Die Standards sollen das strafrechtliche Risiko der MitarbeiterInnen in Jugendämtern überschaubar machen und begrenzen. Die Empfehlung steht zum download
Empfehlung des Deutschen Städtetages zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards
in den Jugendämtern bei akut schwerwiegender Gefährdung des Kindeswohls als pdf-Datei downloaden
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