FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2009

 

Bund Deutscher Kriminalbeamter, Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien und Deutsche Kinderhilfe zum Scheitern des Kinderschutzgesetzes:

Ein rabenschwarzer Tag für den Kinderschutz in Deutschland

 

Die gestrige Erklärung der Großen Koalition, das in erster Lesung bereits behandelte so genannte Kinderschutzgesetz fallen zu lassen, ist ein schwerer Schlag im Bemühen um mehr Kinderschutz in Deutschland. Diese Erklärung stellt das Scheitern der beiden von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten abgehaltenen Kindergipfel dar. Das Gesetz wurde auf dem Altar der Parteipolitik und den Beharrungskräften eines reformunwilligen Systems geopfert – zu Lasten der Kinder, die täglich in Deutschland misshandelt und gequält werden.

„Weiter so – es gibt keine Krise in der Kinder- und Jugendhilfe“, das ist das Credo, welches von den im System Beteiligten immer wieder zu hören ist. Entsprechend äußerten sich in der Anhörung im Familienausschuss am Montag auch diejenigen am kritischsten, die von Veränderungen in ‚ihrem’ System am stärksten betroffen wären.

Wie Kevin, Lea-Sophie und Justin starben auch 2008 in Deutschland wieder mehr als 170 Kinder an den Folgen von Misshandlung und Vernachlässigung. Vorsichtigen Schätzungen zufolge wurden rund 100.000 Kinder schwer misshandelt. Viele dieser Kinder starben wegen massiver Qualitätsprobleme im System: Versäumte Hausbesuche des Jugendamts und mangelnde Inaugenscheinnahme der Kinder führten zu fatalen Folgen. Der Datenschutz verhinderte bei so genanntem ‚Jugendamthopping’ eine vernünftige Informationsweiterleitung. Ärzte, die Kinder behandeln, dürfen sich nach wie vor nicht über ihre Befunde und Diagnosen unter dem Schirm der ärztlichen Schweigepflicht gegenseitig informieren, ohne vorher das Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt zu haben.

Insbesondere die immer noch in vielen Köpfen bestehende Mauer zwischen Schulen und Jugendhilfe verhindert häufig, dass Verdachtsmomente dem zuständigen Jugendamt weitergeleitet werden. Schnelle Hilfe und zwingend notwendiges Handeln ist dadurch nicht möglich, sondern wird massiv behindert.

Dieses Gesetz hätte einen ersten kleinen Schritt zu Veränderungen im System bedeutet. Offenkundig wurde es daher so massiv bekämpft. Das Gesetz ist an einem pädagogischen Alleinvertretungsanspruch der Systemspieler gescheitert, denn der Gedanke einer Kultur des Hinsehens, der sich in diesem Gesetz widerspiegelte, wurde abgelehnt. Begründung: Nur Sozialpädagogen seien in der Lage zu beurteilen, ob ein Kind misshandelt wird oder nicht.

 „Die Rücknahme des Gesetzes bedeutet einen dramatischen Rückschritt für den Kinderschutz – die Bundeskanzlerin und die Familienministerin sind schlichtweg gescheitert. In großer Einhelligkeit und mit moralischer Empörung wurde von der Politik und den Jugendhilfeverbänden eine Debatte über eine bereits produzierte, sicherlich unnötige und ethisch fragwürdige Fernsehsendung eines Privatsenders geführt. Jetzt lassen eben diese Akteure ein wichtiges Gesetz zum Kinderschutz, das zumindest einen ersten Schritt bedeutet hätte, scheitern. Welch ein Armutszeugnis! Dies ist ein rabenschwarzer Tag für den Kinderschutz in Deutschland,“ so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe heute in Berlin.

„Das politische Scheitern des Kinderschutzgesetzes darf nicht dazu führen, dass zwischenzeitlich Kinder unentdeckt misshandelt, vernachlässigt, verletzt oder getötet werden,“ so der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen. Er fordert weiterhin „dass Jugend-, Familien- oder andere Behörden, die von einer Körperverletzung eines Kindes erfahren, verpflichtet werden, dies dem zuständigen Familiengericht anzuzeigen. Diese Verpflichtung hält die Jugendämter nicht davon ab, die soziale, pädagogische oder therapeutische Betreuung des betroffenen Kindes und der Familie zu beginnen oder fortzuführen“.

Für Fragen und Hintergrundgespräche erreichen Sie den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, unter der Mobilfunknummer 0170 / 160 0732.

Pressekontakt:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska
Vorstandssprecherin
Tel. 030/24 34 29 40
Mobil: 0171 405 1719
presse@kinderhilfe.de
www.kinderhilfe.de

 

 

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