FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2007

 

 Das Wohl der Kinder umfassend sichern

 

Die Landtagsfraktionen von CDU und SPD haben heute den Entwurf für ein Kinderschutzgesetz beschlossen. Es soll zur Julisitzung in den Landtag eingebracht werden. Dazu erklären die sozialpolitischen Sprecher Torsten Geerdts und Wolfgang Baasch:

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein wollen wir das Recht auf eine gesunde Entwicklung von jungen Menschen verbindlich gestalten. Risiken zu erkennen und vor Gefährdung zu schützen, gehört in erster Linie zu den Rechten und Pflichten von Eltern. Es ist jedoch zugleich Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, über die Ausübung der elterlichen Sorge zu wachen, diese zu unterstützen und dort, wo sie versagt, einzugreifen. In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2004 rund 8000 (5,8 %) der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder nicht wahrgenommen. Regelmäßige medizinische Begutachtung über Gesundheits- und Entwicklungsstand von Heranwachsenden ist jedoch für das rechtzeitige Erkennen von Hilfebedarf sehr bedeutend. Durch gezielte elterliche Aufklärung und integrative Maßnahmen soll die Teilnahmebereitschaft an den Untersuchungen erhöht werden.

Unser Gesetzentwurf verankert präventive Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens. Er will Familien frühzeitig mit gesundheitlichen und pädagogischen Hilfen unterstützen, um Vernachlässigung und andere Risikosituationen zu vermeiden. In Fällen, in denen Prävention nicht greift, wird die Möglichkeit der Intervention verbessert, um Kinder rechtzeitig zu schützen und ihnen adäquate Entwicklungsbedingungen zu gewährleisten.

Das Kinderschutzgesetz besteht aus drei Säulen:

1. Prävention, die verlässlich und tragfähig gestaltet wird. Dazu gehören Information und Beratung für Eltern und Erziehungspersonen einschließlich Hausbesuchen durch Familienhebammen sowie Angebote der Frühförderung.

2. Früherkennungsuntersuchungen, frühe Hilfen und soziale Frühwarnsysteme insbesondere für Familien in schwierigen Lebenslagen - erhalten durch Vernetzung von Jugendhilfe, Jugendamt, Kinderschutzbund, Familienbildungsstätten, Polizei, Justiz und Schule eine höhere Verbindlichkeit. Ziel ist es, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung früher wahrzunehmen und dann schneller zu handeln, auch durch verbesserte Kooperation und lokale Vernetzung der verschiedenen Hilfen und Frühwarnsystemen. Die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen soll durch verbindliche Einladungen sichergestellt werden.

3. Intervention wird offensiv und produktiv ausgerichtet. Direktes Zugehen auf Familien mit Unterstützungsbedarf eröffnet einen pädagogischen Handlungsspielraum, der von kurzfristiger Hilfestellung bis zum notwendigen Eingreifen staatlicher Institutionen reicht. Von Unterversorgung und Misshandlung betroffene Kinder können somit frühzeitig und entsprechend betreut oder untergebracht werden.

Das Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein ist bundesweit vorbildlich. Es fasst alle Hilfen und Schutzmechanismen für Kinder und Jugendlich zusammen. Dadurch wird ein höherer Wirkungsgrad erzielt, Familien können schnell und gezielt erreicht werden. Wir wollen jedem Kind eine gute und gesunde Zukunft ermöglichen. Dieses Gesetz trägt dazu bei.

s.a. Landesverband für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien zum Kinderschutzgesetz in Schleswig-Holstein

s.a. Verbindliche Vorsorgeuntersuchungen in Schleswig-Holstein in weiter Ferne

 

 

Gesetzestext als PDF-Datei zum Download

 

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