FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2005

 

Eckpunktepapier der SPD Hamburg:

Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern verhindern und wirksam begegnen

 

Vorbemerkung: Das Eckpunktepapier der Hamburger SPD geht in seiner Analyse und in seinen Vorschlägen weit über die Erklärungen anderer Gremien und Politiker dieser Partei hinaus. An einer Stelle ist es undeutlich formuliert: Unter der klaren Überschrift: »Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U10 verbindlich machen« folgt ein ziemlich unklarer Text. Wir haben in einem Brief diese Unstimmigkeit angesprochen und von der wissenschaftlichen Referentin der SPD-Bürgerschaftsfraktion eine nun wirklich eindeutige Antwort erhalten: »Wir wollen verbindliche/verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen und mit den Gesundheits- und anderen Experten einen gangbaren Weg finden.« Weil diese Zielsetzung in der Richtung unserer eigenen Forderungen zu kinderärztlichen Pflichtuntersuchungen und zur Verknüpfung mit Kinder- und Erziehungsgeldansprüchen liegt (s. Vorschlag der AGSP zum Schutz der Kinder vor Vernachlässigung, Brief des Bundesvorstandes der SPD...., Stellungnahme des Berliner Abgeordneten Kleineidam, Offener Brief der AGSP...), haben wir unsere unterstützende Beratung angeboten.

K.E. (Juni, 2005)


Familien gehören als Leistungsträger und als soziale Mitte in das Zentrum des gesellschaftlichen Interesses. In der Familie übernehmen Eltern und Großeltern, Kinder und Geschwister Verantwortung füreinander. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Eltern geben ihren gerade in den ersten Lebensjahren die erforderliche Geborgenheit und bilden damit das Fundament für ihre positive Entwicklung. Dieses trifft auf den überwiegenden Teil der Hamburger Familien zu – ob im traditionellen Familienverband, als Alleinerziehende oder so genannte Patchwork-Familie.

Der Fall der verhungerten Jessica hat aber auf drastische Weise verdeutlicht, dass in unserer Stadt unbemerkt von der Öffentlichkeit Kinder in ihrer Familie auch unvorstellbares Leid erfahren müssen. In Deutschland wurden im Jahr 2003 4168 Misshandlungs- und Vernachlässigungsfälle von Kindern polizeilich bekannt. Doch viele sind sicher, dass das nur die Spitze des Eisbergs ist. Die Dunkelziffer soll über 90 Prozent ausmachen. Etwa hundert Kinder, die meisten unter vier Jahre, werden in Deutschland pro Jahr zu Tode misshandelt - das ist die offizielle Zahl. Gerichtsmediziner gehen von mehr Opfern aus, weil einem getöteten Baby oft von außen nichts anzusehen ist und nur jedes zweite obduziert wird. Fast alle getöteten Kinder werden im Kreise der Familie umgebracht, weniger als fünf Prozent fallen fremden Kindermördern zum Opfer. Dabei waren 70 Prozent der Täterinnen und Täter einst selbst Opfer von Gewalt oder sozialer Kälte.

Laut einer Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin in Hamburg von Kindesvernachlässigungen mit tödlichem Ausgang verstarben 75 Prozent der Kinder im ersten Lebensjahr, Jungen stellen 60 Prozent der Opfer. Eine weitere Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin (Auswertung von Ermittlungsakten der Kriminalpolizei) zeigt, dass Kindesvernachlässigung kein Delikt von kinderreichen Familien ist, sondern vor allem leibliche Einzelkinder von sehr jungen allein erziehenden Müttern oder Vätern (53 Prozent) betroffen sind (oder ihr jüngstes Kind). Täter sind in 80 Prozent die Mütter und in 20 Prozent die Väter. Gekennzeichnet sind sie durch Merkmale wie: Egoismus, Gleichgültigkeit, fehlende Verantwortungsbereitschaft, Passivität und einer Biografie, die zeigt, dass sie als Kinder häufig selbst Opfer waren. Gegen rund 50 Prozent der Täter und Täterinnen liefen aus unterschiedlichen Gründen Ermittlungen bzw. waren Urteile ergangen - davon 20 Prozentwegen vorhergehender Kindesvernachlässigung und elf Prozent wegen Körperverletzung.

Wird ein Kind misshandelt oder vernachlässigt - also "passiv misshandelt" - spielen neben biologischen Ursachen und individuellen Defiziten der Eltern immer auch gesellschaftliche Faktoren mit: Arbeitslosigkeit, schlechte Bildung, Zerfall sozialer Bindungen, verwahrloste Wohnungen oder Unterkünfte, Drogensucht und wirtschaftliche Nöte können in den Familien einen enormen Stress produzieren, der sich dann an den Kleinsten und Schwächsten entlädt. Auch die Akzeptanz von Gewalt in der Gesellschaft spiegelt sich im Umgang mit den Kindern wider. Erst im Jahr 2000 wurde in Deutschland die körperliche Gewalt in der Erziehung verboten.

Belegt ist, dass Kindesmisshandlungen oder Kindesvernachlässigungen in allen gesellschaftlichen Schichten auftreten - auch unabhängig von der Nationalität. Zu Schaden kommen die Kinder aber vor allem dann, wenn zu den überforderten Eltern ein Umfeld hinzukommt, dass diese Gefahren nicht erkennen und abwenden kann bzw. die Familie sozial völlig isoliert ist. Staatliche Hilfe erreichen diese Familien kaum. Nach einer Untersuchung der Hamburger Rechtsmedizin wussten nur in fünf von 47 Fällen behördliche Stellen um die Not der Familien. Denn viele staatliche Stellen beschränken sich bisher zumeist auf die Bereitstellung von nicht verpflichtenden Hilfsangeboten. Sie verweisen dabei auf das Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2: »Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht«. Wer einem Kind das Leben gibt, sei »von Natur aus bereit und berufen, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen«, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Das deutsche Kinder- und Jugendhilfegesetz setzt vor allem auf die Kooperation von Behörden und Eltern. Angesichts der jüngsten Entwicklungen fordern viele Experten allerdings „Mehr Mut zum Wohle des Kindes«“ und befürworten dabei auch ein verstärktes Eingreifen des Staates in die Familie - bis hin zur Herausnahme von Kindern aus ihren Familien. Für die Experten gehen der bisherige Schutz der Privatsphäre und die Freiwilligkeit staatlicher Angebote in zu hohem Maße auf Kosten der Kinder.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der Gefahr einer weiter wachsenden Zahl von Misshandlung oder Vernachlässigung gefährdeter Kinder hat sich die SPD-Bürgerschaftsfraktion für die Einrichtung eines Sonderausschusses „Vernachlässigte Kinder“ in der Hamburgischen Bürgerschaft eingesetzt. Aus Sicht der SPD-Fraktion sind im Rahmen der bevorstehenden Ausschussberatungen insbesondere folgende grundsätzliche Themen, konkrete Handlungsfelder und Forderungen zu berücksichtigen:

A. Grundsätzliche Themen
Ausmaß der Vernachlässigung von Kindern
Es wird immer deutlicher, dass die Vernachlässigung von Kindern zugenommen hat. Von Bedeutung ist es daher, Klarheit über die tatsächliche Situation von Kindern zu bekommen.

Rechtlicher Rahmen
Bei der Beschäftigung mit den Möglichkeiten staatlichen Handelns, um vernachlässigten Kindern zu helfen, wird man mit Aussagen konfrontiert, die die geltenden Rechtsgrundlagen als nicht ausreichend beschreiben. Diesen Aussagen zufolge soll es so sein, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz nur dann greift, wenn die Eltern zustimmen, was häufig nicht der Fall ist. Andere vertreten die Auffassung, dass das Gesetz nicht konsequent genug angewendet werde, jedoch einen geeigneten rechtlichen Rahmen biete. Auf jeden Fall fehlt es an Klarheit über die bestehenden Möglichkeiten.

Zusammenarbeit und Verbindlichkeit staatlichen Handels
Immer wieder ist festzustellen, dass Dienststellen der Behörden ihr Handeln nicht aufeinander abstimmen. Häufig ist unklar ist, wer wann was zu tun hat. Hier muss Klarheit über Kompetenzen und Handlungserfordernisse geschaffen und sichergestellt werden, dass staatliches Handeln verantwortungsbewusst und verbindlich ist. Daher ist eine Auseinandersetzung mit bestehenden Schwachstellen unerlässlich.

Sachverstand in der Stadt zusammenführen
Es gibt in Hamburg viele Menschen, die seit Jahren auf das wachsende Ausmaß der Vernachlässigung von Kindern hinweisen oder in ihrer täglichen Arbeit mit den Folgen konfrontiert werden. Hier gibt es Hinweise auf erfolgreiches Handeln, aber auch immer wieder Probleme im Umgang mit staatlichen Dienststellen. Zum Teil begegnet einem auch Resignation. Hilfreich ist es, alle diejenigen, die zu diesem Thema etwas beizutragen haben, anzuhören. Diese Fachleute sind Beschäftigte von Kitas, Schulen und der Polizei, sind Kinderärzte, Sozialarbeiter, Familientherapeuten oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin. Sie sollten Gelegenheit haben, ihre Erfahrungen und Vorschläge in die notwendige Diskussion einzubringen.

B. Konkrete Handlungsfelder und Forderungen
Es besteht die Notwendigkeit, in den ersten Lebensjahren von Kindern - das heißt, in der Regel vor Beginn der Schulpflicht - stärkere Gewissheit zu erlangen, dass sie nicht vernachlässigt. Im anderen Fall ist es notwendig, schnell reagieren zu können. Hier müssen alle Möglichkeiten ausgelotet werden. Aus Sicht der SPD-Bürgerschaftsfraktion können die nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder wichtige konkrete Ansatzpunkte in diesem Zusammenhang darstellen. Sie sollten daher im Rahmen der Arbeit des Sonderausschusses ernsthaft geprüft werden.

- Ausbau präventiver Hilfen zur Verhinderung gestörter Eltern-Kind- Beziehungen und Schaffung neuer Verbindlichkeiten für Eltern
Für die positive Entwicklung eines Säuglings / Kindes ist eine funktionierende Eltern-Kind-Beziehung unerlässlich. Wird zum Beispiel die Herstellung der Eltern-Kind-Beziehung gestört, können keine oder nur schwache Bindungen zum Kind und damit kein Gefühl für Leid und Not des Kindes wachsen. Eine solche Störung tritt oft auf, wenn zum Beispiel die Mutter ihrerseits ein misshandeltes oder vernachlässigtes Kind war. Ursachen können aber in den Umständen der Schwangerschaft, in aktuellen Lebensumständen u.a. zu finden sein.
Zur Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung sind daher entsprechende Frühinterventionsprogramme (z.B. „Hebammenprojekte“) durchgeführt Eckpunktepapier Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern wirksam begegnen - S. 4 von 6 worden, die während oder unmittelbar nach der Schwangerschaft ansetzen. Diese Hilfsangebote haben sich bewährt und sind deutlich auszubauen. Durch die bisherige Freiwilligkeit der Angebote konnten allerdings viele Eltern und damit Kinder nicht erreicht werden. Daher ist zu klären, in wieweit z.B. durch ein mehrstufiges System freiwillige Angebote im Falle der Nichtakzeptanz durch verbindliche Strukturen im Bedarfsfall ergänzt werden können.

- Verbindliche Handlungsrahmen und neue Qualitätsstandards im der Jugendhilfe (ASD)
Viele Fälle von Kindeswohlgefährdungen könnten (frühzeitiger) erkannt werden, wenn behördliche Stellen stringenter und offensiver bei der Überprüfung der familiären Situation vorgehen würden.
Ein solches Vorgehen setzt die Schaffung verbindlicher Regelungen für behördliche Stellen, aber auch eine bessere rechtliche Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter/innen voraus. Gleichzeitig muss deutlicher das Kindeswohl in den Mittelpunkt des Handelns gerückt werden. Dies bedeutet, dass im Bedarfsfall auch das staatliche Eingreifen in die Familie erforderlich werden kann. In diesem Zusammenhang ist die Einschaltung von Familiengerichten offensiver zu handhaben.
Die Unsicherheit und damit die Belastung der einzelnen Mitarbeiter/in durch nicht verbindlich definierte Handlungsanweisungen erscheinen heute sehr groß. So müssen die Mitarbeiter/innen z.B. entscheiden, ob ein Familiengericht eingeschaltet wird oder nicht. Dabei müssen sie die Erfolgsaussichten abwägen, was in der Praxis zu einem sehr zurückhaltenden Anrufungsverhalten geführt hat.
Um diese Unsicherheiten zum Wohle des Kindes abzumindern, ist zu prüfen, in wieweit die Anrufung von Familiengerichten oder anderen behördlichen Stellen seitens der Jugendämter zukünftig an die Vorlage definierter Sachverhalte geknüpft werden kann.

- Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U10 verbindlich machen
Ärzte können Misshandlungen bzw. Vernachlässigungen erkennen. In vielen Fällen verwehren die betroffenen Eltern ihren Kindern jedoch einen Arztbesuch.
Die zehn routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren aller Kinder (die so genannten U-Untersuchungen), stellen bisher nur ein freiwilliges Angebot für Eltern dar. Die Teilnahme gerade sozial schwächerer Eltern aus so genannten Multiproblemfamilien ist vergleichsweise gering. Daher ist zu prüfen, in wieweit eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung der Kinder zukünftig gewährleistet werden kann. Dabei sollten auch Möglichkeiten einer stärkeren Einbeziehung der Krankenkassen betrachtet werden. Da die Abrechnungen der Untersuchungen über die Kassen erfolgen, liegen diesen schon heute wichtige Informationen über das Teilnahmeverhalten vor. Die Kassen könnten daher in diesem Bereich eine Art Lotsenfunktion ausüben, um Eltern bei der regelmäßigen Teilnahme ihrer Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen zu unterstützen. Sie Eckpunktepapier Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern wirksam begegnen - S. 5 von 6 sollten aber auch im Bedarfsfall bei nicht ausreichender Akzeptanz Hinweise an die behördlichen Stellen verbindlich weiter leiten.

- Informationskampagnen für Ärzte durchführen
Vernachlässigungen und Gewalt sind durch Ärzte grundsätzlich feststellbar. Doch viele Ärzte erkennen die entsprechenden Zeichen am kindlichen Körper nicht, es gibt auch Fälle, in denen sie die Augen vor der Kindesmisshandlung verschließen. Manche scheuen zudem aus Unsicherheit hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der Reaktion der Patienten die Einschaltung behördlicher Stellen. Diese Umstände tragen zu einer hohen Dunkelziffer bei Kindesmisshandlungen bei.
Durch eine Informationskampagne können Ärzte sowohl über die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch über die Angebote staatlicher Stellen aufgeklärt werden. Sie können für Zeichen von Kindesmisshandlungen sensibilisiert und so in ihrer sozialmedizinischen Verantwortung gestärkt werden. Gleichzeitig ist zu prüfen, wie in der ärztlichen Ausbildung die Berücksichtigung der Thematik verbessert werden kann.

- Medienkampagnen, um Hinweisverhalten von Nachbarn und familiärem Umfeld etc. zu verbessern
Familien leben nicht isoliert, sondern in Nachbarschaften und einem familiären Umfeld. In vielen Fällen gibt es Signale, wenn ein Kind von Gewalt oder Vernachlässigung betroffen ist. In vielen Fällen stellt sich heraus, dass das Umfeld sehr wohl entsprechende Hinweise hätte wahrnehmen und diese an staatliche Stellen hätte weiterleiten können.
In Anlehnung an die erfolgreiche Anti-Gewalt-Kampagne Hamburger Kampagne „Wer nichts tut, macht mit“ erscheint eine breit angelegte Medienkampagne eine stärkere Sensibilisierung des Umfeldes herbeizuführen zu können. Dabei darf der Ruf nach Zivilcourage nicht dazu führen, dass sich Staat und Verwaltung aus ihrer Verantwortung stehlen.

- Datenabgleich verbessern
Die aktuellen Hamburger Fälle haben gezeigt, dass wichtige Einzelinformationen vorlagen, diese aber nur unterschiedlichen behördlichen Stellen isoliert zugänglich waren. So konnten diese Einzelinformationen nicht zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden.
Zum frühzeitigen Erkennen von familiären Problemlagen ist es aber unerlässlich, vorhandene Informationen hinsichtlich aufgetretener Probleme, eingeleiteter Maßnahmen und Hinweislagen zwischen den betroffenen Ämtern zu einem Gesamtbild zusammenzufassen bzw. abzugleichen.

- Entwicklung der Jugendhilfemittel
Wirksame Jugendhilfe setzt eine bedarfgerechte finanzielle und personelle Ausstattung der agierenden Stellen voraus. In Hamburg hat sich die Situation der Jugendhilfe verschlechtert. Viele Stellen der Jugendhilfe sind unbesetzt, Eckpunktepapier Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern wirksam begegnen - S. 6 von 6 die Zahl der pro Mitarbeiter/in zu betreuenden Familien ist angestiegen. Diese sind Folgen der politischen Schwerpunktsetzung des CDU-Senats.
Diese Politik erscheint vielen Menschen in Hamburg als kurzsichtig. Da keine Veränderungen im System vorgenommen wurden, führen heutige Mittelkürzungen später zu Mehraufwendungen in Strafvollzug und Psychiatrie. Daher sind freie Stellen neu zu besetzten, zugleich aber auch die Effizienz des bisherigen Ressourceneinsatzes und der Organisation von Jugendhilfe kritisch zu überprüfen.

- Transferleistungen für Kinder
Das Kindergeld ist ein wichtiges Element der staatlichen Familienförderung. Es ist neben einer Reihe von anderen Elementen wie Kinderfreibeträgen und Erziehungsgeld Teil eines Systems, das die finanziellen Belastungen für Sorgeberechtigte verringern soll, soweit sie durch Kinder und deren Erziehung entstehen. Dieses Gesamtsystem trägt die Bezeichnung „Familienlastenausgleich“. Es soll der Gefahr entgegenwirken, dass Kinder zum Armutsrisiko werden.
Untersuchungen im Falle vernachlässigter Kleinkinder belegen, dass oftmals die Ernährungssituation dieser Kinder mangelhaft ist. Die Situation ist aber primär nicht auf ein zu geringes Einkommen der Familie zurückzuführen. Diese würde eine ausreichende Ernährung ermöglichen. Vielmehr wird Familieneinkommen inklusive Kindergeld für andere Güter, wie z.B. die Anschaffung von Fernsehgeräten, verwendet.

 

 

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