Vorbemerkung:Die meisten Jugendämter betonen das Recht der leiblichen Eltern auf Besuchskontakte mit deren in Pflege gegebenen Kindern und auf Rückkehr in ihren Haushalt stärker als das Gesetz es vorsieht, das ausdrücklich das Kindeswohl höher stellt als das Elternrecht (vgl. § 1684 BGB). In Deutschland fehlen noch empirische Erhebungen über gelungene und misslungene Rückführungen. Ausländische Befunde mahnen zu großer Vorsicht (siehe MALTER). Auch die hier vorgestellte sehr sorgfältige Untersuchung mit Kontrollstichprobe führte u.a. zu folgender Schlussfolgerung: "Die Ergebnisse der vorliegenden Studie lassen vermuten, dass Jugendliche, die aus Familienpflege zu ihren Herkunftsfamilien zurückgeführt werden, mehr emotionale und Verhaltens-Probleme entwickeln, als Jugendliche, die nicht zurückgeführt werden." (K.E. Sept. 2007)
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