FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Artikel / Jahrgang 2002

 

Pflege- und Adoptivfamilien – Entwicklungspsychologische Einblicke

von Prof. Dr. Gisela Zenz (Nov. 2001)

 

Vorbemerkung: Zum 25-jährigen Jubiläum des PFAD-Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien im November 2001 zog Frau Prof. Dr. Gisela Zenz in ihrem Festvortrag eine kritische Bilanz: trotz entwicklungspsychologischer Einsichten und rechtlicher Verbesserungen für Pflegekinder gibt es in der Praxis Defizite bei der Umsetzung, Anzeichen für Rückfälle hinter ein bereits erreichtes Niveau sowie Verzögerungen bei der Umsetzung neuer Forschungsergebnisse.
C.M. (Feb. 2002)


Ein Blick zurück: Wer vor 25 Jahren entwicklungspsychologische Einblicke in Pflege- und Adoptivfamilien formulierte, konnte – über den engsten Kreis der Betroffenen hinaus – kaum auf Interesse rechnen und schon gar nicht auf Konsequenzen, etwa in Recht, Politik oder Sozialarbeit. Die Pflegekinderforschung kam in Deutschland erst in den 70er Jahren in Gang und ging zunächst eher von sozialpolitisch motivierten Kinderärzten und Sozialarbeitern aus.

Die vereinzelten Stimmen deutscher Psychologen bekamen erst Gewicht durch die – auch in dieser Zeit einsetzende - Rezeption der entwicklungspsychologischen Forschung, die seit den 50er Jahren überwiegend in England und den USA stattgefunden hatte, d.h. mit der Übersetzung der heute als Klassiker geltenden Studien von John Bowlby, Anna Freud, Rene Spitz und anderen1. Den ersten Anstoß zur Verknüpfung psychologischer, sozialpädagogischer und insbesondere rechtlicher Perspektiven gab ein Buch, das in interdisziplinärer Zusammenarbeit von drei Autoren geschrieben worden war: von dem Juristen J. Goldstein, der Kinderanalytikerin A. Freud und dem Kinderpsychiater A. Solnit. „Jenseits des Kindeswohls“ erschien 1974 in deutscher Sprache und löste – wie zuvor schon in den USA, so auch in Deutschland – lebhafte Diskussionen aus. Wurden doch hier entwicklungspsychologisch begründete Forderungen erhoben an Gesetzgeber, Richter und Sozialarbeiter, die den gängigen Vorstellungen keineswegs entsprachen.

Schon die Forderung nach genereller Priorität des Kindeswohls in Sorgerechtsstreitigkeiten gehörte damals durchaus nicht zum festen Bestand eines stark am Elternecht orientierten familienrechtlichen Denkens. In einer bis heute bedenkenswerten Formulierung regten die Autoren an, die optimistische „Gewährleistung des Kindeswohls“ durch die bescheidenere Suche nach der „am wenigsten schädlichen Alternative“ für das jeweilige Kind zu ersetzen2. Und für diese Suche stellten sie neue Wegweiser auf. Die Feststellung etwa, daß die für ein Kind entwicklungsnotwendige „psychologische Beziehung zwischen Kind und Eltern“ unabhängig von der Blutsverwandtschaft bestehe, daß sie sich auf das tägliche intime Zusammenleben gründe und daß diese Rolle von biologischen Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern „in gleicher Weise“ wahrgenommen werden könne 3, war ebenso wenig selbstverständlich wie die Forderung, daß „Entscheidungen über Unterbringung...dem Bedürfnis des Kindes nach langdauernden Bindungen Rechnung tragen (sollen)“4 , daß sie sich „nach dem kindlichen, nicht nach dem Zeitbegriff der Erwachsenen richten (sollen)“5 oder daß „Kinder in Unterbringungsstreitigkeiten volle Parteifähigkeit... und das Recht auf anwaltliche Vertretung haben (sollen)“6.

Um Gehör für diese Forderungen beim Gesetzgeber, bei Gerichten und Jugendämtern zu finden, brauchte es einen langen Marsch durch die Institutionen, und der ist bis heute nicht abgeschlossen. Immerhin billigte in den 80er Jahren das BVerfG der Pflegefamilie grundrechtlichen Schutz nach Art. 6 zu, der ursprünglich nur der biologischen Familie zugedacht war. Die Bindungen des Kindes fanden an verschiedenen Stellen Eingang in die Gesetzgebung, ebenso die Rücksicht auf das Zeiterleben von Kindern, wenn es um Trennungen - von leiblichen oder Pflegeeltern geht (§ 1632 IV BGB, § 37 I SGB VIII) und schließlich auch die anwaltliche Vertretung von Kindern in Form der Verfahrenspflegschaft (§ 50 FGG). Diese allerdings kam erst mit der jüngsten Kindschaftsrechtsreform 1998 und auf wackligen Beinen.

Dennoch – unbestreitbar sind entwicklungspsychologische Einsichten seit den ersten Anfängen vielfach aufgenommen und umgesetzt worden, auch in sensibleren richterlichen Entscheidungen und - nicht zuletzt - in der Jugendhilfe, wo es vielerorts gelang, nicht nur in der gesetzlich eingeführten professionellen Adoptionsvermittlung, sondern auch in spezialisierten Pflegekinderdiensten ein hohes Maß an entwicklungspsychologischer Kompetenz verfügbar zu machen.

Zu verdanken sind diese Erfolge zum einen professionellem Engagement in Wissenschaft und Praxis. Reinhard Wiesner hat großen Anteil daran mit seiner langjährigen wissenschaftlichen Begleitung und Kommentierung der Reformen im Jugendhilferecht und Ludwig Salgo insbesondere mit seinen bahnbrechenden wissenschaftlichen Arbeiten zum Pflegekinderrecht und zum „Anwalt des Kindes“ sowie mit seinem beharrlichen Engagement sowohl in der Einzelfallberatung als auch im Bereich der Rechtspolitik. Zum anderen aber wären diese Erfolge letztlich undenkbar ohne den entschlossenen und ausdauernden Einsatz von Pflegeeltern. Ohne Pflegeeltern, die den langen Weg durch die Instanzen auf sich nahmen, wäre es nicht zu den wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gekommen. Ohne Pflegeeltern, die Zeit und Mittel nicht scheuten, um sich zu organisieren, wäre die Arbeit dieses Verbandes nicht möglich geworden, der immer wieder ein Forum bietet für den Austausch von Wissen und Erfahrung und dies z.B. über die eigene Zeitschrift auch in die Öffentlichkeit vermittelt. Grund genug, sich heute im Rückblick auf 25 Jahre Verbandsaktivitäten über Erreichtes zu freuen.

Daneben gibt es freilich genügend Gründe, auf weitere Aktivitäten von Pflegeeltern und auf professionelles Engagement zugunsten von Pflege- und Adoptivkindern zu hoffen. Denn noch immer gibt es – erstens - erhebliche Defizite bei der Umsetzung längst bekannter und anerkannter entwicklungspsychologischer Erkenntnisse. Es gibt – zweitens – leider auch Anzeichen für den Rückfall hinter ein bereits erreichtes Niveau. Und es gibt schließlich – drittens - bedauerliche Verzögerungen bei der Vermittlung und Umsetzung neuer entwicklungspsychologischer Forschungsergebnisse, die zu weiteren Verbesserungen in der Praxis beitragen könnten. Ich nenne zu jedem dieser Punkte einige Beispiele – kaum eines wird Sie überraschen.

1.
Defizite bei der Umsetzung „alter“ entwicklungspsychologischer Erkenntnisse gibt es noch immer bei der Ermöglichung langfristiger persönlicher Bindungen: In der Praxis wird beklagt, daß noch immer zu viele kleinere Kinder nach wie vor in Kinderheimen untergebracht sind, ohne daß dafür ein zwingender Grund ersichtlich wäre. Umgekehrt wird für Kinder, die tatsächlich in einem Heim besser leben können, selten eine langdauernde persönliche Beziehung gezielt ermöglicht und geschützt.

Ein weiteres Defizit gibt es bei der längst als notwendig erkannten psychologischen Unterstützung des Übergangs eines Kindes in die Pflegefamilie. Unzureichend ist nach wie vor vielfach nicht nur die vorbereitende Beratung und Information, sondern auch die begleitende Unterstützung für Eltern, Pflegeeltern und Kinder. Insbesondere aber fehlt es durchweg an psychotherapeutischer Hilfe für schwer traumatisierte Pflegekinder. Selbst wenn daran gedacht wird, ist es selten möglich, Kindertherapeuten zu finden, die auf diese Problematik vorbereitet sind.

Unter Informations- und Beratungsmängeln leiden freilich oft auch die Fachkräfte selbst im Vorfeld der Pflege- und Adoptionsvermittlung. Kompetente kinderpsychologische oder kinderpsychiatrische Diagnostik ist bei der Hilfeplanung häufig erforderlich, aber keineswegs immer verfügbar. So wird darauf verzichtet oder aber mit unqualifizierten Angeboten vorliebgenommen. Als unqualifiziert muß auch die Begutachtung in solchen kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken gelten, in denen aufgrund chronischer Unterausstattung ausschließlich sehr junge und schnell wechselnde Ärzte ohne ausreichende Anleitung arbeiten. Der Mangel an Zeit und Erfahrung macht sich sowohl bei der Begutachtung selbst als auch bei der Vermittlung der Ergebnisse an Fachkräfte, Eltern und Pflegeeltern bemerkbar mit fatalen Konsequenzen letztlich für die Kinder, die durch eine solche Begutachtung nur eine zusätzliche Belastung, aber keine Hilfe erfahren.

Ein unübersehbares Defizit ist schließlich zu verzeichnen bei der Berücksichtigung des kindlichen Zeitempfindens im gerichtlichen Verfahren. Unterbringungs- und Herausnahme-Entscheidungen ebenso wie Verbleibensanordnungen sind durchweg nicht in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum zu erwarten.

2.
Ein Rückfall hinter ein bereits erreichtes Niveau bei der Berücksichtigung entwicklungspsychologischer Erkenntnisse läßt sich insbesondere da beobachten, wo es an entsprechender Aus- und Fortbildung fehlt. Mehr noch als im Bereich von Sozialarbeit und Sozialpädagogik gilt das für die Justiz. Die in den 70er und 80er Jahren – zumindest in einigen Bundesländern – erkennbaren Bemühungen der Justizverwaltung um eine kinderpsychologische Fortbildung von Familien- und Vormundschaftsrichtern und um die Unterstützung von Erfahrungsaustausch und Supervisionswünschen von Richtern sind deutlich zurückgenommen geworden. Spürbar wird das heute vor allem da, wo Familienrichter durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 unvermittelt solche kindschaftsrechtlichen Fälle übertragen bekamen, die bis dahin in die Zuständigkeit der Vormundschaftsgerichte gefallen waren. Auch wenn die Konzentration kindschaftsrechtlicher Zuständigkeiten durchaus sinnvoll erscheint - ohne die (während der Reform immer wieder als notwendig bezeichnete) Fortbildung kommt es allzu leicht zu einer irreführenden Übertragung der richterlichen Erfahrungen mit Konflikten um Scheidungskinder auf solche um Pflegekinder und generell auf Fälle von Kindeswohlgefährdung. Hier gehen bereits erreichte Differenzierungen in der Wahrnehmung und Einschätzung der unterschiedlichen Situation von Kindern verloren. Pflegekinder (die ja häufig genug auch gefährdete Kinder sind) müssen also warten, bis auch Familienrichter das spezifische Erfahrungswissen von Vormundschaftsrichtern erworben haben – durch learning by doing, also auf Kosten der Kinder statt auf Kosten der Justizverwaltung.

Parallel dazu, aber in den Konsequenzen noch einschneidender, kommt es zur Zeit zu einer Preisgabe von spezifischer Erfahrung und entwicklungspsychologischem Wissen im Bereich der Jugendhilfe, wenn Pflegekinderdienste aufgelöst und ihre Aufgaben in die Allgemeinzuständigkeit des ASD überführt werden. Einschneidender ist dieser Vorgang deshalb, weil eine viel größere Anzahl – nämlich grundsätzlich alle - Pflegekinder und Familien mit der Jugendhilfe in Kontakt kommen als mit Gerichten. Gravierender erscheint der Vorgang aber auch deshalb, weil es hier – allen wohlklingenden Begründungen zum Trotz – nicht um fachlich sinnvolle Veränderungen geht, sondern um kommunale Kostenersparnisse – auf Kosten der Kinder.

3.
Wenn ich im folgenden auf Mängel bei der Aufnahme und Umsetzung neuer entwicklungspsychologischer Erkenntnisse eingehe, so will ich das im Blick auf zwei kontrovers diskutierte Fragen tun, die für Pflegekinder und ihre Familien von besonderer Bedeutung sind: die Frage nach der Rückkehr-Option und die Frage nach Besuchskontakten mit der Herkunftsfamilie – die auch im Rahmen der „offenen Adoption“ relevant ist.

3.1 Beispiel „Rückkehr-Option“

Ob und unter welchen Bedingungen die Rückkehr eines Pflegekindes in seine Herkunftsfamilie sinnvoll ist und rechtlich durchsetzbar sein soll, ist seit langem ein umstrittenes Thema. Wenn heute oft zu hören ist, daß Familienpflege grundsätzlich mit einer Rückkehr-Option verbunden sein sollte, so ist das weder rechtlich noch psychologisch haltbar. Die zentrale Bedeutung langandauernder Bindungen für die psychische Entwicklung von Kindern, die bereits von den ersten Bindungstheoretikern betont worden war, wurde von der nachfolgenden Forschung wieder und wieder bestätigt und genauer herausgearbeitet7. Danach stellt jede Trennung einer Eltern-Kind-Beziehung eine Belastung und ein Risiko für die kindliche Entwicklung dar. Art und Ausmaß der Gefährdung sind abhängig von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere von Zeitpunkt und Dauer der Trennung, von der Zahl der bereits erlebten Trennungen und der sonstigen Vorgeschichte des Kindes sowie von der Vorbereitung und nachfolgenden Hilfe bei der Bewältigung der Trennung. Mit mehrfachem Wechsel der Unterbringung nimmt das Risiko einer Schädigung der Bindungs- und Beziehungsfähigkeit dramatisch zu, und die Abbruchquote bei Pflegeverhältnissen steigt in unmittelbarem Verhältnis zur Zahl der vorangegangenen Unterbringungswechsel8. Da die „Rückkehr“ immer zugleich eine zweite Trennung – von der Pflegefamilie - bedeutet, bedarf sie also immer einer besonderen Begründung und kommt am ehesten in Betracht, wenn ein Kind aus einer „intakten Familie“ nur kurzfristig fremdplaziert werden muß und wenn einfühlsame Begleitung von seiten der Pflegeeltern wie auch der Herkunftseltern nach der Rückkehr gewährleistet ist9.

Angesichts der Tatsache aber, daß Vollzeitpflege heute fast nur noch da realisiert wird, wo Kinder traumatisierende Belastungen in ihrer Herkunftsfamilie erlebt haben – durch Alkohol- oder Drogenprobleme, Gewalttätigkeit, Vernachlässigung oder Mißbrauch, nicht selten über Jahre10 - muß das Risiko einer erneuten Verpflanzung des Kindes entscheidend anders gewichtet werden. Die sogenannte Resilienzforschung, die in jüngerer Zeit der Frage nachging, warum manche Kinder solche massiven Belastungen besser überstehen als andere, also resilienter, d.h. widerstandsfähiger sind, diese Forschung hat übereinstimmend die stabile Beziehung zu einer verläßlich und liebevoll zugewandten erwachsenen Person als wichtigsten „Schutzfaktor“ herausgestellt, der die „Risikofaktoren“ zum Teil ausgleichen oder doch die schlimmsten Konsequenzen extremer Belastungen mildern kann11 . Schon dies spricht für die dauerhafte Sicherung der neuen Familienbeziehung.

Hinzukommt, daß es nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen und mit außergewöhnlichem Einsatz möglich sein dürfte, in derart belasteten Familien die Erziehungsbedingungen innerhalb eines für das Kind vertretbaren Zeitrahmens so nachhaltig zu verbessern, daß die Voraussetzungen für eine Rückkehr gegeben sind. Dies ist aus der Drogenberatung ebenso bekannt wie aus der allgemeinen Familienberatung. Gezielte Studien zum Therapieerfolg bei Eltern mißhandelter, mißbrauchter oder vernachlässigter Kinder haben Entsprechendes ergeben: selbst wenn sich in der Therapie deutliche Veränderungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen der Eltern abzeichnen, setzen sich in einer großen Zahl der Fälle Mißhandlungen, Mißbrauch oder Vernachlässigung der Kinder noch über Jahre fort12. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß der Umgang mit traumatisierten Kindern aufgrund ihres geschädigten, oft extrem schwierigen Beziehungsverhaltens ganz besondere Anforderungen an die Eltern stellt, wenn sich die alten Muster nicht wiederherstellen sollen13. Das alles spricht nicht gegen intensive beratende und therapeutische Bemühungen um die Eltern, die insbesondere auch später geborenen Kindern zugute kommen können. Für das bereits schwer traumatisierte Kind aber sind die notwendigen Veränderungen meist eben nicht schnell genug zu erreichen.

Vergeblich wird man daher auch nach einer Erfolgsstatistik zu Rückführungen suchen. Leider ist bislang nirgends erfaßt, für wieviele Kinder unter welchen Umständen eine Rückkehr-Option ins Auge gefaßt wird und wie oft sie realisiert wird. Nach den stark variierenden Angaben aus Jugendhilfestatistik und regionalen Untersuchungen ist davon auszugehen, daß zwischen 18 und 39 % der Pflegekinder (nach ein bis fünf Jahren Aufenthalt in der Pflegefamilie) in ihre Herkunftsfamilien zurückkehren14 . Ob dies Fälle einer geplanten Rückkehr sind, ist nicht bekannt. Vor allem aber ist der Statistik nichts darüber zu entnehmen, wie die Rückkehr dieser Kinder verläuft und was danach geschieht15. Fachleute gehen jedenfalls davon aus, daß die Mehrzahl dieser Kinder nicht in der Familie bleibt, sondern bald wieder in andere Pflegefamilien, Wohngruppen, Heime oder auch zeitweise in die Psychiatrie überwechselt, daß also die „Rückkehr“ häufig nur der Beginn einer immer schwieriger werdenden Reise durch die Einrichtungen der Jugendhilfe ist16.

Unter entwicklungspsychologischen Aspekten muß daher eine Rückkehr-Option für ein Kind, das unter den heute überwiegend sehr ungünstigen Bedingungen in Vollzeitpflege vermittelt wird, als gesteigert begründungspflichtig gelten. Sie dürfte nur in einer sehr begrenzten Zahl der Fälle unter ganz spezifischen Bedingungen in Betracht kommen. Voraussetzung ist im Rahmen der Hilfeplanung in jedem Falle eine sorgfältige und kompetente kinderpsychologische Diagnostik.

3.2 Beispiel „Umgangsrechte“

Umgangsrechte oder „Besuchskontakte“ gehören ebenfalls seit jeher zu den besonders schwierigen Themen im Pflegekinderwesen und sie sind im Konfliktfall selten zu allseitiger Zufriedenheit zu regeln. Auch entwicklungspsychologische Erkenntnisse und Ergebnisse von Umgangsstudien können daran wenig ändern. Sie können aber vielleicht dazu beitragen, Möglichkeiten und Grenzen der Konfliktregelung realistischer einzuschätzen und unnötig belastende Irrwege zu vermeiden. Erstaunlich genug, daß die Forschung sich der Umgangsproblematik erst in jüngerer Zeit explizit anzunehmen beginnt! Weniger erstaunlich ist es wohl, daß die vorliegenden Ergebnisse nur sehr zögerlich zur Kenntnis genommen werden, stehen sie doch in scharfem Kontrast zum Regelungs- und Beratungsoptimismus, der in den letzten Jahren so manchen Richter, Sozialarbeiter und Familienberater, aber auch den Gesetzgeber zu beflügeln scheint.

Zunächst gilt es wohl, sich bewußt zu machen, daß Besuchskontakte zwischen Kindern und ihren Eltern, die nicht mehr mit ihnen zusammenleben, grundsätzlich eine menschlich sehr schwierige Aufgabe darstellen, gleichgültig ob es sich um Scheidungs- oder Pflegekinder handelt. Vorausgegangen ist immer eine Trennung, die mit Trauer, oft mit Bitterkeit und mit Verunsicherung einhergeht. Das Leben findet in getrennten, u.U. sehr verschiedenen Alltagswelten statt. Gefühle verändern sich, entfremden sich, die Suche nach neuen Sicherheiten, neuen haltgebenden Bindungen beginnt und fordert Raum. In jeder Biographie werden dabei unterschiedliche Erfahrungen früherer Verluste und Ängste angerührt. Das alles gilt für die beteiligten Erwachsenen ebenso wie für die Kinder, trifft aber Kinder nachhaltiger, weil ihre psychische Entwicklung noch ungesicherter und auf Sicherheit in Beziehungen essentiell angewiesen ist.

Wenn es gelingt, diese Probleme gut zu bewältigen, wenn es insbesondere den Erwachsenen gelingt, diese Probleme so zu bewältigen, daß die Entspannung auch für das Kind überzeugend spürbar wird, dann können Umgangskontakte sinnvoll und eine Hilfe für alle Beteiligten sein, gerade auch für das Kind, das mit Trennung und veränderter Alltagswelt leben lernen muß. Wenn es nicht gelingt – aus welchen Gründen auch immer – wenn unüberbrückbare Spannungen, Konflikte und Ängste der Erwachsenen oder des Kindes die Kontakte zu einer permanenten Quelle von Verunsicherung machen, dann werden sie zu einer schweren Belastung für die Erwachsenen – mindestens für die mit dem Kind zusammenlebenden, oft aber auch für die umgangsberechtigten – und zu einer bedrohlichen Gefahr für die psychische Entwicklung des Kindes. Gesetzliche Verpflichtungen, gerichtliche Anordnungen und Zwangsberatungen können hier wenig helfen. Gerichte und Jugendämter können zu Kontaktversuchen ermutigen, Gelegenheiten eröffnen, Beratungsangebote vermitteln. Direkt oder indirekt erzwungene Besuche dagegen erfüllen die in sie gesetzten Hoffnungen selten, schaden aber oft. Das haben die neueren Forschungen zu langfristigen Scheidungsfolgen eindrucksvoll gezeigt17 . Bis ins Erwachsenenleben wirken sich bei den Kindern fortgesetzte Loyalitätskonflikte und Ohnmachtsgefühle bei erzwungenen Kontakten aus. Erste Studien zu den unmittelbaren Auswirkungen von Besuchskontakten in Pflegefamilien weisen in die gleiche Richtung18.

War bislang von Gemeinsamkeiten in den Umgangsprobleme von Scheidungs- und Pflegekindern die Rede, so ist nun auf Unterschiede hinzuweisen, die allzu leicht übersehen werden. Scheidungskinder hatten vor der Trennung überwiegend gute, unbelastete Eltern-Beziehungen. Ein Elternteil und damit ein Teil ihrer bisherigen Alltagswelt bleibt ihnen auch nach der Trennung erhalten und zwar meist auf Dauer, gesichert durch die Verständigung der Eltern darüber. Auf diese Situation zielt die jüngste Kindschaftsrechtsreform mit ihren Bemühungen, das Umgangsrecht zu fördern, insbesondere es als „Kindesrecht“ auszugestalten. Schon hier erweist sich freilich die Durchsetzung im Konfliktfall immer wieder als hochproblematisch. Mehr noch zeigt sich dies bei Pflegekindern, deren Situation sich grundsätzlich von der der Scheidungskinder unterscheidet.

Am ehesten vergleichbar ist die Situation von Pflegekindern aus intakten Familien, die von ihren Eltern aus eigenem Entschluß in Pflege gegeben werden, sei es kurzfristig aufgrund von akuten Krisen, sei es auf Dauer, etwa wenn Krankheiten oder Behinderungen sie außerstande setzen, das Kind selbst zu erziehen. Unter diesen Umständen können Besuche sinnvoll oder sogar notwendig sein, um Übergänge zu erleichtern. Ein gravierender Unterschied zur Scheidungssituation liegt freilich darin, daß jedes in Pflege gegebene Kind sich von beiden Eltern und der bisherigen Alltagswelt trennen muß. Bei einer dauerhaften Unterbringung muß es den endgültigen Verlust seiner bisherigen Lebenswelt bewältigen und Bindungen – auf die es existenziell angewiesen ist - in seiner Pflegefamilie ganz neu aufbauen. Wenn die Herkunftseltern diesen Prozeß nicht einfühlsam unterstützen können, sondern das Kind immer wieder mit ihrem eigenen Trennungsleid in Loyalitätskonflikte bringen, dann werden auch diese Besuche zum Problem.

Noch ganz anders aber sieht die Situation der überwiegenden Zahl der Dauerpflegekinder aus. In aller Regel haben sie eine schwer belastende, traumatisierende Familiengeschichte mit vielfältigen Folgen psychischer oder auch körperlicher Beeinträchtigung. Sie erleben nicht nur einen vollständigen Wechsel der Familie, sondern auch eine ganz neue Art von Familienbeziehungen. Sie haben meist keine verläßlichen Bindungserfahrungen und deshalb besondere Schwierigkeiten, sich in der Pflegefamilie darauf einzulassen, sind aber gerade wegen ihrer belastenden Vorgeschichte ganz besonders auf neue, emotional tragfähige und verläßliche Familienbeziehungen, also auf die Entwicklung einer sicheren Bindung, angewiesen. Auf Seiten der Pflegeeltern ergeben sich daraus hohe Anforderungen an ihre Belastbarkeit, an Geduld und Einfühlungsvermögen. Die leiblichen Eltern haben die Kinder meist mehr oder weniger unfreiwillig in Pflege gegeben. Sie leiden darunter und vermitteln den Kindern häufig – direkt oder indirekt - ihren Wunsch, sie bald zurückzuholen.

Wenn unter diesen Umständen nach wie vor immer wieder um Umgangsrechte gekämpft und Umgangsansprüche von Gerichten und Jugendämtern unter Hinweis auf die tatsächlich zu beobachtenden Bindungen der Kinder auch an traumatisierende Eltern unterstützt werden, so spielt hier ein undifferenziertes und wissenschaftlich nicht haltbares Verständnis von Bindungen eine unheilvolle Rolle. Die neuere Bindungsforschung hat - wie bereits erwähnt – hinreichend belegt, wie entscheidend die jeweilige Qualität der Bindung für die Entwicklung von Kindern ist. Danach ist die Bindung etwa an mißhandelnde Eltern als pathogen, also als krankmachend einzustufen, weil hier in Ermangelung anderer Bindungspersonen emotionale Nähe gesucht wird, die zugleich massive Ängste bis hin zur Todesangst hervorruft19. Solche hochambivalenten Bindungswünsche bei den Kindern immer wieder durch Besuche der Eltern zu beleben – ohne Rücksicht auf Signale von Angst und posttraumatischen Belastungsstörungen, muß zu einer fortgesetzten Verwirrung des ohnehin meist bereits schwer geschädigten, nämlich „desorientierten“ Bindungsverhaltens20 führen und damit auch die Entwicklung neuer, positiv getönter, sicherer Bindungen in der Pflegefamilie massiv behindern, wenn nicht sogar verhindern21. Erste empirische Untersuchungen bestätigen inzwischen diese Überlegungen22 , die freilich aus der allgemeinen Bindungsforschung längst ableitbar waren.

In diesem Zusammenhang stellt auch die Anordnung des „geschützten Umgangs“23 keinen Ausweg dar, da die Anwesenheit einer Jugendamtsmitarbeiterin oder die Begrenzung der Kontakte auf Räume des Jugendamtes allenfalls vor äußerer, nicht aber vor psychischer Einwirkung schützen kann.

Es bedarf im übrigen wohl kaum eines psychologisch besonders geschulten Einfühlungsvermögens, um zu begreifen, welche Bedrohung von den Besuchen der Eltern für ein schwer traumatisiertes Kind ausgehen muß. Wie soll ein Kind begreifen, daß die Eltern, die es mißhandelt, mißbraucht, oder verlassen haben, von den Pflegeeltern freundlich empfangen werden? Wie soll es sicher sein, daß den Eltern nicht auch erlaubt wird, es wieder mitzunehmen? Wie auch soll ein Kind seine Gefühle sortieren, Wünsche nach Zärtlichkeit und Nähe, nach freundlicher Zuwendung neben Wut, Angst in der Erinnerung an Entwertungen und Demütigungen, wenn leibliche Eltern und Pflegeeltern im pflichtgemäß freundlichen - und das scheint doch wohl wertschätzenden - Umgang miteinander erlebt werden24?

Auch das Argument, Kinder brauchten zur Herausbildung einer starken Identität die Auseinandersetzung mit ihrer Herkunft, zu der die leiblichen Eltern, wie auch immer sie waren, nun einmal gehören - auch dieses Argument beruht auf einem tiefgreifenden Mißverständnis psychologischer Notwendigkeiten. Richtig ist, daß Menschen ihre Herkunft begreifen wollen, daß sie – wie es oft heißt – nach ihren Wurzeln suchen und daß Kinder und Jugendliche dabei Hilfe brauchen. Zu behaupten aber, daß diese Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte nur in Form der realen Konfrontation mit den zu dieser Geschichte gehörenden Personen vor sich gehen könne und vor sich gehen müsse, ist eine durch nichts zu belegende Idee, die sich meist recht abstrakt auf einen notwendigen Erhalt des familialen Systems beruft ohne Rücksicht auf die destruktiven Auswirkungen auf seine schwächsten Mitglieder - Kinder nämlich, die von den Eltern in der Vergangenheit Leid durch Gewalt und Zurückweisung erfahren haben, das im fortdauernden Kontakt mit ihnen immer wieder auflebt.

Keinem Traumatologen würde es jedoch einfallen, in der Arbeit mit traumatisierten Menschen das Opfer immer wieder mit seinem Peiniger zu konfrontieren, um dadurch eine Aufarbeitung dieser Erfahrungen zu ermöglichen25 . Im Gegenteil – die gesamte Psychotherapieforschung belegt, daß die Aufarbeitung extremer Gewalt- und Leiderfahrungen nicht möglich ist ohne eine sichere Distanz zu diesen Erlebnissen und ohne den Beistand eines Menschen, der eindeutig und verläßlich auf Seiten des Patienten steht – sei es in einer therapeutischen oder in einer real gelebten Beziehung – wie z.B. einer Pflegefamilie26. Kein Paar-Therapeut käme wohl auch auf die Idee, bei der oft notwendigen Aufarbeitung früherer gescheiterter Beziehungen die kontinuierliche Hinzuziehung der früheren Partner/innen zu fordern. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte findet eben nicht statt im fortgesetzten Umgang mit den Akteuren, im Handeln und Erleben, sondern in der Reflexion, im Gespräch über das Erlebte und in der allmählichen Wahrnehmung, Unterscheidung und Neuzuordnung positiver und negativer Gefühle. Um es entwicklungspsychologisch auszudrücken: Die Auseinandersetzung mit traumatisierenden Erfahrungen setzt voraus, daß das einmal oder mehrfach überwältigte Ich sich nicht mehr real bedroht fühlt, daß es genügend Sicherheit in der Distanz und in einer haltgebenden Beziehung hat, um sich den angstauslösenden Erfahrungen in der Erinnerung – oder auch in der Übertragung - aussetzen zu können 27.

Wie langwierig und schwierig solche Prozesse auch ohne störende Einflüsse sind und daß hier oft auch psychologische Beratung oder psychotherapeutische Hilfe erforderlich ist, wissen Pflegeeltern und Therapeuten nur zu gut28 . Daß dabei quälende Erinnerungslücken auftauchen können und Fragen, die nach Antworten drängen, daß unter Umständen eine Korrektur idealisierender Phantasien notwendig wird und daß in diesem Zusammenhang auch reale Kontakte zu den Personen der Vergangenheit sinnvoll sein können, steht außer Frage. Pflegeeltern wissen, daß dies insbesondere in der Pubertät und danach eine Rolle spielen kann. Darin unterscheiden sich Pflegekinder nicht von Adoptivkindern oder so manchen Kindern aus geschiedenen Ehen. Gute Lösungen müssen in jedem Einzelfall - und zu verschiedenen Zeiten immer wieder neu - gefunden werden.

Das muß freilich der Schluß aller wissenschaftlichen Überlegungen zum „Kindeswohl“ sein. Allgemeine Aussagen können niemals alle Facetten eines Einzelfalles erfassen. Wissenschaft kann – im Idealfall - Horizonte ausleuchten und Wegweiser setzen. Wo sich aber ein bestimmtes Kind auf einem schwierigen Weg befindet und was dieses Kind braucht, das herauszufinden, bleibt immer neue Aufgabe derjenigen, die dieses Kind verantwortlich begleiten.

Literatur:

  1. Zu den grundlegenden „Klassikern“ der Bindungsforschung vgl. den Überblick bei Zenz, Gutachten A zum 54. Deutschen Juristentag, 1982, S. 30 ff; mit spezifischem Bezug auf Pflegekinder: Goldstein / Freud / Solnit, Jenseits des Kindeswohls 1974 / 1991; Maywald, Zwischen Trauma und Chance. Trennung von Kindern im Familienkonflikt 1997 sowie insbesondere Nienstedt / Westermann, Pflegekinder, 5. Aufl. 2001
  2. Goldstein / Freud / Solnit, a.a.O. S. 49
  3. Goldstein / Freud / Solnit, a.a.O. S. 24 f.
  4. Goldstein / Freud / Solnit, a.a.O., S. 33
  5. Goldstein / Freud / Solnit a.a.O., S. 39
  6. Goldstein / Freud / Solnit a.a.O. S. 58
  7. Übersichten zum aktuellen Stand der Forschung u.a. bei : Brisch, Bindungsstörungen: von der Bindungstheorie zur Therapie, 3.Aufl. 2000; Dornes, Die frühe Kindheit, 1997; Grossmann / Grossmann, Eltern-Kind-Bindung als Aspekt des Kindeswohls in: Deutscher Familiengerichtstag 1998, S. 76 ff Hassenstein, Verhaltensbiologie des Kindes, 5. Aufl. 2001; Spangler, Bindung: Stand der Forschung, aktuelle Themen, offene Fragen in: Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft (Hrsg.), „Neue Erkenntnisse der Bindungsforschung. Dokumentation des Symposiums am 2. und 3. Juni 1996, 1996, 52 ff
  8. Blandow / Frauenknecht Dauerpflege, Adoption und Tagesbetreuung. Trends der sozialen und rechtlichen Entwicklung. Materialien zum Fünften Jugendbericht 1980, S. 81
  9. Vgl dazu Robertson / Robertson, Neue Beobachtungen zum Trennungsverhalten kleiner Kinder in: Psyche 1975, S. 626 ff
  10. Vgl. nur Güthoff, Die Perspektive der Pflegeeltern – Ergebnisse einer Pflegeelternbefragung in: Gintzel (Hrsg.), Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft 1996, 42; Münder u.a., Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz – eine Fallerhebung in Jugendämtern 2000, S. 148 f., 281, 317 ff; Textor, Forschungsergebnisse zur Pflegefamilie in: Textor / Warndorf , (Hrsg): Familienpflege. Forschung, Vermittlung, Beratung 1995, S. 43 ff
  11. Vgl. die Forschungsübersicht bei Tress, Das Rätsel der seelischen Gesundheit, 1986; Bender / Lösel, Risiko- und Schutzfaktoren in der Genese und Bewältigung von Mißhandlung und Vernachlässigung in: Egle / Hoffmann / Joraschky (Hg.): Sexueller Mißbrauch, Mißhandlung, Vernachlässigung, 2. Aufl. 2000, S. 58 ff
  12. Dornes 1997, S. 239 ff
  13. Vgl. dazu Scheuerer-Englisch, Auswirkungen traumatischer Erfahrungen auf das Bindungs- und Beziehungsverhalten in: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hg), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens 1998, S. 71 ff
  14. Vgl. KOMDAT. Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe, Informationsdienst der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Universität Dortmund (Hrsg. Rauschenbach, Th.) Martin, Trennungen und Gemeinsamkeiten. Gespräch über Stand und Ziele im Pflegekinderwesen in: Hamburger Pflegekinderkongreß „Mut zur Vielfalt“. Dokumentation 1990, S. 28 ff; Nielsen, Beendigung von Pflegeverhältnissen und die Folgen für die Betroffenen in: Hamburger Pflegekinderkongreß „Mut zur Vielfalt“. Dokumentation 1990, S. 211 ff; Güthoff a.a.O. 1996, S. 40 ff
  15. Vgl. dazu die Erfahrungen aus langjähriger Gutachterpraxis: Nienstedt / Westermann a.a.O., S. 298 ff
  16. Mit weiteren Nachweisen: Kötter, Besuchskontakte in der Pflegefamilie, 1997, S. 94
  17. Vgl. insbesondere die Langzeitstudie von Wallerstein / Lewis / Blakeslee, The Unexpected Legacy of Divorce. A 25 Year Landmark Study, 2000, S. 174 ff; eine Übersicht mit zahlreichen Nachweisen bei Stein-Hilbers, Wem „gehört“ das Kind? Neue Familienstrukturen und veränderte Eltern-Kind-Beziehungen 1994, S. 158 ff, 170
  18. Kötter, a.a.O. S. 247
  19. Herman, Die Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und überwinden. Deutsch 1993, S. 142 ff; Westermann, Zur psychologischen Diagnosrtik der Kindesmißhandlung: Über die Todesangst des mißhandelten Kindes in: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hg.), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens 1998, S. 32 ff
  20. Zum „desorientierten Bindungsverhalten“ als Folge früher Traumatisierungen vgl. Dornes a.a.O. S. 229; Brischa.a.O. S. 75 ff; Scheuerer-Englisch a.a.O., S. 66 ff, inbes. S. 74, 75
  21. Vgl. Westermann, Trennungen und Gemeinsamkeiten. Gespräch über Stand und Ziele im Pflegekinderwesen in: Hamburger Pflegekinderkongreß „Mut zur Vielfalt“. Dokumentation 1990, S. 39
  22. Kötter, 1997, Zusammenfassung, S. 247, registriert „mehr Loyalitätskonflikte“ sowie „verstärkte Verhaltensstörungen“ bei Pflegekindern mit laufenden Besuchskontakten und resümiert: „Insgesamt scheinen die Besuchskontakte insbesondere von den Pflegeeltern, aber auch von den Pflegekindern kurz- und mittelfristig eher negativ verarbeitet zu werden.“
  23. angeregt z.B. von Scheuerer-Englisch a.a.O. S. 80, als Alternative zur Aussetzung von Kontakten im Einzelfall und unter Berücksichtigung der kindlichen Wünsche
  24. Vgl. Nienstedt / Westermann a.a.O. S. 210 ff, insbes. S. 220 ff
  25. ähnlich: Nienstedt / Westermann, a.a.O. S. 222
  26. Zur „vertrauensvollen, guten Beziehung“ als wichtigstem Schutzfaktor in der Protektionsforschung vgl. Dornes, a.a.O., S. 234; Fegert, Die Auswirkungen traumatischer Erfahrungen in der Vorgeschichte von Pflegekindern in: .Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hrsg.), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens 1998, 23
  27. Brisch a.a.O., S. 97 ff; Fegert, Sexuell mißbrauchte Kinder und das Recht, Bd. II, 1993, S. 137; Nienstedt / Westermann a.a.O. S. 299 sowie Westermann a.a.O. S. 41; konträr dazu, jedoch ohne jede Auseinandersetzung mit der Therapieforschung: Gauly / Knobbe 1995, Beratung im Spannungsfeld zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie in: Textor / Warndorf (Hrsg.), Familienpflege. Forschung, Vermittlung, Beratung 1995, 191 ff; S. 195;
  28. Herman a.a.O. S. 215 ff; Nienstedt / Westermann a.a.O. S. 67 ff sowie Nienstedt, Zur Verarbeitung traumatischer Erfahrungen: Einfühlendes Verstehen im Umgang mit Anpassung, Übertragung und Regression in: Stiftung „Zum Wohl des Pflegekindes“ (Hrsg.), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens, 1998, 52 ff.

s.a Konfliktdynamik bei Kindesmißhandlung und Intervention der Jugendhilfe
 

 

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