Neuer Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Verbleibensanordnung für Pflegekinder
von Rechtsanwältin Claudia Marquardt
Es ist in einem unserer Fälle eine sehr bedeutsame Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ergangen. Wegen der besonderen Bedeutung dieser Entscheidung möchten wir hier die Gründe leicht gekürzt veröffentlichen: Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen
-1 BvR 2910/09-
und wird sicher in Kürze auch in den Fachzeitschriften publiziert werden. Pflegeltern werden leicht erkennen, wie wichtig diese Entscheidung für Pflegekinder ist. Zum einen enthält das Urteil grundsätzliche Ausführungen zum Schutz von Kindern vor Misshandlung. Zum anderen enthält es zentrale Aussagen zum Thema Bindungen und zum Thema Verbleibensanordnung.
Mit dem Beschluss hob das Bundesverfassungsgericht die Herausgabeanordnung eines Pflegekindes an seine Eltern auf. Zum Zeitpunkt der Entscheidung war der Junge 3,3 Jahre alt und lebte seit seinem 7. Lebensmonat in seiner Pflegefamilie. Im Alter von 10 Wochen war er ins Krankenhaus aufgenommen worden und dann zunächst in einer Bereitschaftspflege untergebracht worden.
Hier die leicht gekürzten Gründe für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: Zunächst stellt das Bundesverfassungsgericht den Sachverhalt und die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm dar:
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